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Hohe Steuernachzahlung samt Vorauszahlung 2023

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    Hohe Steuernachzahlung samt Vorauszahlung 2023

    Guten Abend!

    Ich war im Jahr 2022 Kleingewerbetreibender neben einer Vollzeitbeschäftigung als Angestellter. Im November 2022 erfolgte dann der Steuerklassenwechsel in Klasse 3, vorher war ich in Klasse 1.

    Im gesamten Jahr 2022 habe ich in der gewerblichen Tätigkeit 2.800 EUR verdient. Nun schickt mir das Finanzamt sowohl einen Einkommenssteuerbescheid als auch Vorauszahlungsbescheid für 2023.

    Ich soll nun 1.340 EUR (!!) für 2022 nachzahlen und für 2023 ab März 2024 jeweils vierteljährlich über 200 EUR vorauszahlen.


    Mein Kleingewerbe habe ich im Januar 2023 abgemeldet. Als ich Steuerbescheid diese Woche bekam, fiel ich aus allen Wolken. Wie ist so etwas möglich??!!

    Ich habe auf jeden Fall vor, einen Einspruch gegen den Steuerbescheid und gegen den Vorauszahlungsbescheid einzulegen. Weiterhin möchte ich einen Antrag auf die Aussetzung der Vollziehung stellen.

    Was könnt ihr als Experten mir empfehlen? Ich bin echt verzweifelt und weiß leider nicht, wie ich am besten vorgehe. Vor allem weiß ich nicht, wie ich das Ganze dem Finanzamt sachlich fundiert begründe, damit ich keinen Ablehnungsbescheid bekomme.

    Schon mal vielen herzlichen Dank für die Hilfe und die Tipps!

    Sollte ähnlicher Beitrag bereits vorhanden sein, bitte ich um Entschuldigung.

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Michael B.

    #2
    Mein Kleingewerbe habe ich im Januar 2023 abgemeldet
    Hast du das dem Finanzamt damals mitgeteilt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie, vielen Dank für die schnelle Antwort! Nein, habe ich nicht. Aber in dem Steuerbescheid geht es ja um das Steuerjahr 2022. Oder meinen Sie den Vorauszahlungsbescheid für 2023?

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        #4
        Oder meinen Sie den Vorauszahlungsbescheid für 2023?
        Den meine ich. Den hättest du vermeiden können, wenn du das Finanzamt über die Betriebsaufgabe informiert hättest.

        Was die Nachzahlung angeht, erscheint mir die zwar zu hoch, aber die Ursache dafür zu finden, ist nicht so einfach.

        Dafür müssten detailliertere Angaben gemacht werden. Für das Gewerbe wurden ja nur gut 800,00 € veranschlagt

        und das scheinbar auch erst ab 2024. Gab es vielleicht Kurzarbeit ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Was hat denn die Steuerberechnung in Elster ergeben? Die Nachzahlung sollte doch jetzt keine Überraschung sein!

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            #6
            Zitat von menahem80 Beitrag anzeigen
            Ich habe auf jeden Fall vor, einen Einspruch gegen den Steuerbescheid und gegen den Vorauszahlungsbescheid einzulegen.

            Michael B.
            Was den Vorauszahlungsbescheid betrifft ist ein Einspruch definitiv nicht erforderlich. Es genügt, dem Finanzamt mitzuteilen, dass 2023 keine Einkünfte mehr aus dem Gewerbe erzielt wurden und daher die Vorauszahlungen herabgesetzt oder aufgehoben werden mögen.

            Was die Nachzahlung betrifft stimme ich Charlie24 zu. Diese Nachzahlung kann die verschiedensten Ursachen haben. Durch den Steuerklassenwechsel hast Du ab November 2022 wesentlich weniger Lohnsteuer gezahlt als vorher. Wurde denn überhaupt eine gemeinsame Veranlagung mit einer weiteren Person (die dann ab November 2022 Seuerklasse 5 gehabt haben müsste) durchgeführt? Von deren Einkünften und bisherigen Lohnsteuerzahlungen schreibst Du nichts.

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              #7
              1. Um zu erkennen, wie das Finanzamt die VZ errechnet hat, einfach die Berechnung im VZ-Bescheid mit der Berechnung des 2022er Bescheides vergleichen - Zeile für Zeile!

              2. Sollte im VZ-Bescheid etwas drinstehen, was nicht mehr gültig ist (das Finanzamt macht ja eine "pauschale/geschätzte" Vorausschau auf der Grundlage des Jahres 2022), dem Finanzamt dies einfach - geht auch telefonisch - mitteilen, und die reduzieren die VZ gegebenenfalls auf Null Euro.

              3. Die VZ-Bescheide werden vom Computerprogramm meist vollautomatisch auf der Basis des letzten Einkommensteuerbescheides ausgespuckt - eine bei der Gemeinde abgegebene Betriebsaufgabeerklärung landet ebenfalls vollautomatisch (digital ?) beim Finanzamt und sollte Ihrem Sachbearbeiter zugänglich sein - der Computer bzw. das Programm könnte an dieser Stelle schlicht "saudumm" sein und dies eben bei der VZ-Berechnung nicht berücksichtigt haben - dumme KI eben - da kann nur ein Mensch / der Finanzbeamte helfen!

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                #8
                Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

                Es genügt, dem Finanzamt mitzuteilen, dass 2023 keine Einkünfte mehr aus dem Gewerbe erzielt wurden und daher die Vorauszahlungen herabgesetzt oder aufgehoben werden mögen.
                Ich habe, we oben beschrieben, mein Kleingewerbe zum 9.1.2023 abgemeldet. Gut und gerne kann ich das entsprechende Schreiben der Gewerbemeldestelle dem Finanzamt zur Verfügung stellen.

                Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

                Durch den Steuerklassenwechsel hast Du ab November 2022 wesentlich weniger Lohnsteuer gezahlt als vorher. Wurde denn überhaupt eine gemeinsame Veranlagung mit einer weiteren Person (die dann ab November 2022 Seuerklasse 5 gehabt haben müsste) durchgeführt? Von deren Einkünften und bisherigen Lohnsteuerzahlungen schreibst Du nichts.
                Meine Frau kam im November 2022 im Rahmes des Familiennachzugs erst nach Deutschland. Unmittelbar danach habe ich bei Elster online einen Antrag auf Steuerklassenwechsel gestellt. Seitdem bin ich in Steuerklasse III, vorher war ich im gesamten Jahr 2022 und auch davor in Klasse I eingestuft. Meine Frau hat zu keinem Zeitpunkt im Jahr 2022 in Deutschland gearbeitet, Lohnersatzleistungen bezog sie ebenfalls nicht. Von einer Zusammenveranlagung kann daher kaum die Rede sein ... oder?

                Danke.

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Den meine ich. Den hättest du vermeiden können, wenn du das Finanzamt über die Betriebsaufgabe informiert hättest.
                  Wie schon Telepeter geschrieben: Gewerbeabmeldung erfolgte zum 9.1.2023. Ich ging allerdings davon aus, dass eine vollautomatische interne Meldung dem Finanzamt zugeht. Scheinbar ging da was gewaltig daneben.

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                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Was hat denn die Steuerberechnung in Elster ergeben? Die Nachzahlung sollte doch jetzt keine Überraschung sein!
                    Das ist es ja .. Elster spuckte mir 300 (!!) EUR Rückerstattung raus und am Ende soll ich 1.340 EUR Nachzahlung tätigen. War also in keinster Weise von mir zu erwarten, aber ich bin ja auch ein absoluter Laie, der den Fehler machte, die Steuererklärung als Kleingewerbetreibender OHNE Steuerberater bzw. rechtlichen Beistand auf den Weg zu bringen. Jetzt habe ich das, was ich eben habe, aber das wird schon!

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                      #11
                      Zitat von menahem80 Beitrag anzeigen

                      Von einer Zusammenveranlagung kann daher kaum die Rede sein ...
                      Schau mal ob in dem Steuerbescheid bei der Ermittlung der Steuer die Grundtabelle oder die Splittingtabelle angewendet wurde. Wenn die Grundtabelle angewendet wurde Du aber zwei Monate Steuerklasse 3 hattest erklärt das die hohe Nachzahlung. Die Voraussetzungen für die gemeinsame Veranlagung und damit für die Anwendung der Splittingtabelle müssen nur an einem Tag im Jahr erfüllt sein. Hast Du die Frau überhaupt als weitere Person angegeben und mitgeteilt, seit wann sie mit Dir zusammen lebt?

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                        #12
                        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

                        Schau mal ob in dem Steuerbescheid bei der Ermittlung der Steuer die Grundtabelle oder die Splittingtabelle angewendet wurde. Wenn die Grundtabelle angewendet wurde Du aber zwei Monate Steuerklasse 3 hattest erklärt das die hohe Nachzahlung. Die Voraussetzungen für die gemeinsame Veranlagung und damit für die Anwendung der Splittingtabelle müssen nur an einem Tag im Jahr erfüllt sein. Hast Du die Frau überhaupt als weitere Person angegeben und mitgeteilt, seit wann sie mit Dir zusammen lebt?
                        Und wo sehe ich genau in dem Bescheid, ob Grundtabelle oder Splittingtabelle angewendet wurde? Sorry, wenn das dumme Fragen sind.

                        Ich bin mir recht sicher, dass ich meine Frau nicht erwähnt habe und schon gar nicht, seit wann genau sie mit mir in D lebt. Wüsste auch nicht, wo ich das in Elster auch eintragen könnte.

                        Kann ich denn das im Einspruch dann in die Begründung reinschreiben?

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                          #13
                          Von einer Zusammenveranlagung kann daher kaum die Rede sein ... oder?
                          Darin liegt der eigentliche Fehler, der allerdings dir unterlaufen ist. Ihr hättet für 2022 die Zusammenveranlagung beantragen können und

                          vernünftigerweise auch müssen, deine Frau ist doch im November 2022 zugezogen. Deshalb hast du auch die Steuerklasse 3 bekommen.

                          Innerhalb der Einspruchsfrist lässt sich das schon heilen, aber da können wir dir nicht weiter helfen, das ist nämlich Steuerrecht.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Darin liegt der eigentliche Fehler, der allerdings dir unterlaufen ist. Ihr hättet für 2022 die Zusammenveranlagung beantragen können und

                            vernünftigerweise auch müssen, deine Frau ist doch im November 2022 zugezogen. Deshalb hast du auch die Steuerklasse 3 bekommen.

                            Innerhalb der Einspruchsfrist lässt sich das schon heilen, aber da können wir dir nicht weiter helfen, das ist nämlich Steuerrecht.
                            Tja, wie gesagt, ich bin ein Laie und das rächt sich natürlich bei solchen Fällen. Soll ich da etwas einen Steuerberater einschalten oder Anwalt für Steuerrecht?

                            Danke.

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                              #15
                              Zitat von menahem80 Beitrag anzeigen

                              Soll ich da etwas einen Steuerberater einschalten oder Anwalt für Steuerrecht?
                              Kannst Du alles machen, ist aber nicht wirklich erforderlich nachdem wir nun wissen woran es liegt.
                              Du kannst mit Elster Einspruch einlegen (da gibt es ein eigenes Formular) und in der Begründung darauf verweisen, dass Deine Frau seit November 2022 mit Dir zusammen in Deutschland lebt, in 2022 keine Einkünfte und keine Lohnersatzleistungen bekommen hat und bitte die Splittingtabelle angewendet werden soll. Die vollständigen Personalien Deine Frau solltest Du noch angeben und wenn sie die schon hat ihre Steuer-ID. Das war es eigentlich schon. Und die Einspruchsfrist beachten!

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