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Hohe Steuernachzahlung samt Vorauszahlung 2023

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    #31
    Hallo,
    was in BA-WÜ funktioniert heißt noch lange nicht, dass dies in anderen BL genauso ist trotz Konsens, in SN funktioniert es auch nur so, wie bei Beamtenschweiß

    Tschüß

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      #32
      Zu # 29 Gewerbeabmeldung per Einschreiben ans FA: Das kannst du natürlich machen. Billiger wäre es wohl per sonstige Mitteilung ans FA, und du bekommst ein Übermittlungsprotokoll, das deine Angaben enthält, abspeicherbar als PDF.
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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        #33
        Guten Abend zusammen! Heute bekam ich vom Finanzamt zwei Briefe nach Hause:

        1) Die Aussetzung der Vollziehung wurde ab Fälligkeitsdatum des Einkommenssteuerbescheides (Fälligkeit wäre am 27.11.2023) vom FA gewährt! Das Ende der Aussetzung der Vollziehung einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung über den Einspruch - welches Datum wäre es dann?

        2) Einspruch gegen Einkommenssteuerbescheid für 2022 - folgendes schreibt FA:

        "Für die weitere Bearbeitung benötige ich noch folgende Unterlagen und Auskünfte:

        Bitte reichen Sie innerhalb der oben genannten Frist eine neue Einkommensteuererklärung 2022 als Zusammenveranlagung mit Ihrer Ehefrau ein, damit der Splittingtarif berücksichtigt werden kann." -
        muss ich da wirklich über Elster die gesamte Steuererklärung neu aufrollen oder gibt es da andere Möglichkeiten? Ich habe bis 11.12.2023 Zeit.

        3) Betreffend Vorauszahlungsbescheid:

        Die ganzen Beiträge für 2023 und darüber hinaus wurde ausgenullt, sodass ich davon ausgehe, dass die Gewerbeabmeldung somit vom FA akzeptiert wurde und die Angelegenheit somit erledigt ist für die Zukunft.

        Danke und schönen Abend!

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          #34
          Zitat von menahem80 Beitrag anzeigen
          einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung über den Einspruch - welches Datum wäre es dann?
          Naja, ich würde mal sagen, das kann man berechnen, sobald Dir die Einspruchsentscheidung zugegangen ist.

          Zitat von menahem80 Beitrag anzeigen
          muss ich da wirklich über Elster die gesamte Steuererklärung neu aufrollen
          Ich hab jetzt nicht den ganzen Thread wieder gelesen. Scheinbar sind bei Dir keine Gründe mehr vorhanden, aus denen Du zur Abgabe per Elster verpflichtet wärst. Also könntest Du wohl auch auf Papier abgeben.

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            #35
            Scheinbar sind bei Dir keine Gründe mehr vorhanden, aus denen Du zur Abgabe per Elster verpflichtet wärst. Also könntest Du wohl auch auf Papier abgeben.
            Doch, es gab 2022 geringe Gewinneinkünfte !

            ... muss ich da wirklich über Elster die gesamte Steuererklärung neu aufrollen
            Das ist doch überhaupt kein Problem und dauert m. E. auch nicht sehr lange. Du startest eine neue Erklärung für 2022 und übernimmst die Daten

            der übermittelten Erklärung. Dann trägst du im HV zusätzlich die Daten deiner Frau ein und beantragst Zusammenveranlagung. Wenn deine Frau vor ihrem Zuzug

            im Jahr 2022 Einkünfte im Herkunftsland hatte, fügst du die Anlage WA-ESt bei füllst die Zeilen 5, 6 und 21 aus, ggf. kommt in die Zeile 6 ein 0.

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #36
              Wenn Du das so machst wie Charlie24 geschrieben hat wird das FA dem Einspruch abhelfen. Eine Aussetzung der Vollziehung wird dann nicht mehr erforderlich sein, dann Du bekommst bei Zusammenveranlagung höchstwahrscheinlich eine schöne ERSTATTUNG ! Der erste Steuerbescheid wird damit gegenstandslos.

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