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Solaranlage - Wechsel in Kleinunternehmerregelung nach 5 Jahren

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    Solaranlage - Wechsel in Kleinunternehmerregelung nach 5 Jahren

    Im Herbst 2019 habe ich eine Photovoltaikanlagen auf meinem Dach installiert und, um die Umsatzsteuer erstattet zu bekommen, damals die Regelbesteuerung gewählt.

    Daran ist man ja nun 5 Jahre gebunden und ich würde natürlich schnellstmöglich in die Kleinunternehmerregelung wechseln.

    Meine Fragen sind nun:

    - Ab wann zählen die 5 Jahre? Sind es Kalenderjahre, also von 2019-2023 und ich könnte jetzt schon wechseln?
    - Kann/muss ich den Wechsel über Elster initiieren?

    Vielen Dank für jeden Tipp!

    #2
    Ab wann zählen die 5 Jahre? Sind es Kalenderjahre, also von 2019-2023 und ich könnte jetzt schon wechseln?
    Die Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung ist nur zu Beginn eines Kalenderjahrs erlaubt, um eine Vorsteuerkorrektur zu vermeiden, muss die Anlage

    hingegen 5 Jahre in Betrieb sein, das erreichst du erst im Herbst 2024. M. E. kannst ab Beginn 2025 die Kleinunternehmerregelung anwenden.

    Wenn du nicht mehr voranmeldepflichtig bist, wovon ich ausgehe, erklärst du deine Umsätze in der Umsatzsteuererklärung 2025 als Kleinunternehmer.

    Viel wichtiger ist, dass du den Netzbetreiber vorab über die Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung unterrichtest, der darf dir ja keine Umsatzsteuer

    mehr erstatten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Klasse, danke für die schnelle Antwort!

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        #4
        Zitat von Habitus23 Beitrag anzeigen
        Im Herbst 2019 habe ich eine Photovoltaikanlagen auf meinem Dach installiert und, um die Umsatzsteuer erstattet zu bekommen, damals die Regelbesteuerung gewählt.

        Daran ist man ja nun 5 Jahre gebunden und ich würde natürlich schnellstmöglich in die Kleinunternehmerregelung wechseln.

        Meine Fragen sind nun:

        - Ab wann zählen die 5 Jahre? Sind es Kalenderjahre, also von 2019-2023 und ich könnte jetzt schon wechseln?
        - Kann/muss ich den Wechsel über Elster initiieren?

        Vielen Dank für jeden Tipp!
        Die 5 Jahre für die Regelbesteuerung beginnen in der Regel mit dem Jahr, in dem du die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen hast. Das bedeutet, wenn du die Anlage 2019 installiert hast, läuft die Bindung bis Ende 2023, und du könntest ab 2024 in die Kleinunternehmerregelung wechseln.

        Den Wechsel kannst du tatsächlich über Elster beantragen. Es empfiehlt sich, vorab deinen Steuerberater zu konsultieren, um hier sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Wechsel reibungslos verläuft.

        Und mehr Informationen zu Photovoltaikanlagen und Tipps zu ihrem Betrieb findest du.
        Zuletzt geändert von L. E. Fant; 29.11.2024, 07:59. Grund: Link entfernt

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          #5
          Ich bin seit 2009 in der Regelbesteuerung mit jährlicher Umsatzsteuererklärung. Wenn ich jetzt in Kleinunternehmerregelung wechsele, kann ich dann bei einer Reparatur der PV Anlage mir auch die Mehrwertssteuer vom FA zurückholen. Das kann ich in der Regelbesteuerung ja in jedem Fall. Oder wenn ich mir einen Battetiespeicher kaufe?

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            #6
            Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist natürlich kein Vorsteuerabzug möglich.

            Kommentar


              #7
              Also bleib ich bis 2029 in der Regelbesteuerung. Umsatzsteuererklärung inclusive

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                #8
                Wieso bis 2029 ? Wenn Du eigentlich Kleinunternehmer bist und zur Regelbesteuerung optiert hast, bist Du fünf Jahre daran gebunden. Danach kannst Du jedes Jahr entscheiden, ob Du zur Kleinunternehmerregelung zurückkehrst.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  Ne Pickard777, ich bin schon seit 2009 in der Regelbesteuerung, mache jedes Jahr Umsatzsteuerklärung. Wollte nur wechseln, um mir das zu sparen. Wegen dem Vorsteuerabzug, wie L.E. Fant schrieb, werde ich es nun doch nicht machen

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                    #10
                    Hallo, meine PV-Anlage ist seit 2011 in der Regelbesteuerung. Welche Vorteile würde mir ein Wechsel in die Kleinunternehmerreglung bringen? Keine Umsatzsteuererklärung mehr ausfüllen? das sind ja immerhin so um die €400, die ich das im Jahr zahle. Reicht ein formloses Schreiben an das Finanzamt oder muss das irgendwie begründet werden?

                    Kommentar


                      #11
                      Welche Vorteile würde mir ein Wechsel in die Kleinunternehmerreglung bringen?
                      Es hat nicht unbedingt einen materiellen Vorteil, nur der eventuell vorhandene Eigenverbrauch wird günstiger.

                      Der Netzbetreiber darf dir bei einem Wechsel keine Umsatzsteuer mehr vergüten.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von miku99 Beitrag anzeigen
                        ... Reicht ein formloses Schreiben an das Finanzamt oder muss das irgendwie begründet werden?
                        Ich würde in dem Schreiben darauf verweisen, dass der jährliche Umsatz unter 22.000 € liegt. (Das wäre dann auch die Begründung für den Wechsel.)

                        (Das ist meine Meinung, keine Steuerberatung.)

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                          #13
                          Danke für eure Antworten. Eine Umsatzsteuererklärung muss ich also weiterhin machen, der zu zahlende Betrag verringert sich dann um die Umsatzsteuer beim Eigenverbrauch. Wenn ich jetzt ans FA schreibe, tritt diese neue Regelung erst 2025 in Kraft? D.h. für das Jahr 2024 ändert sich noch nichts, richtig?
                          Das Schreiben kann man sicher auch über Elster verschicken?

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                            #14
                            Wenn du "Wechsel von Regelbesteuerung zu Kleinunternehmer" in eine Suchmaschine eingibst, wirst du hilfreiche Tipps für das Vorgehen finden. Insbesondere eine "Sonneninitiative" hat für die Betreiber von Photovoltaikanlagen, das schrittweise Vorgehen beschrieben.
                            U.a. wirst du dort auch den Hinweis finden, dass du den Netzbetreiber informieren musst, wenn du Kleinunternehmer wirst.

                            In Elster wirst du das über "Sonstige Nachrichten" ans Finanzamt schreiben können.
                            Und ja, für 2024 ändert sich nichts. (Es sei denn, es sind hier nicht alle Umstände genannt.)
                            Zuletzt geändert von Prabha; 28.11.2024, 12:13. Grund: Ergänzung

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                              #15
                              Vielen Dank. Den Netzbetreiber kann ich aber erst informieren, wenn ich Rückmeldung vom Finanzamt habe

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