Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Solaranlage - Wechsel in Kleinunternehmerregelung nach 5 Jahren

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Solaranlage - Wechsel in Kleinunternehmerregelung nach 5 Jahren

    Im Herbst 2019 habe ich eine Photovoltaikanlagen auf meinem Dach installiert und, um die Umsatzsteuer erstattet zu bekommen, damals die Regelbesteuerung gewählt.

    Daran ist man ja nun 5 Jahre gebunden und ich würde natürlich schnellstmöglich in die Kleinunternehmerregelung wechseln.

    Meine Fragen sind nun:

    - Ab wann zählen die 5 Jahre? Sind es Kalenderjahre, also von 2019-2023 und ich könnte jetzt schon wechseln?
    - Kann/muss ich den Wechsel über Elster initiieren?

    Vielen Dank für jeden Tipp!

    #2
    Ab wann zählen die 5 Jahre? Sind es Kalenderjahre, also von 2019-2023 und ich könnte jetzt schon wechseln?
    Die Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung ist nur zu Beginn eines Kalenderjahrs erlaubt, um eine Vorsteuerkorrektur zu vermeiden, muss die Anlage

    hingegen 5 Jahre in Betrieb sein, das erreichst du erst im Herbst 2024. M. E. kannst ab Beginn 2025 die Kleinunternehmerregelung anwenden.

    Wenn du nicht mehr voranmeldepflichtig bist, wovon ich ausgehe, erklärst du deine Umsätze in der Umsatzsteuererklärung 2025 als Kleinunternehmer.

    Viel wichtiger ist, dass du den Netzbetreiber vorab über die Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung unterrichtest, der darf dir ja keine Umsatzsteuer

    mehr erstatten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Klasse, danke für die schnelle Antwort!

      Kommentar


        #4
        Zitat von Habitus23 Beitrag anzeigen
        Im Herbst 2019 habe ich eine Photovoltaikanlagen auf meinem Dach installiert und, um die Umsatzsteuer erstattet zu bekommen, damals die Regelbesteuerung gewählt.

        Daran ist man ja nun 5 Jahre gebunden und ich würde natürlich schnellstmöglich in die Kleinunternehmerregelung wechseln.

        Meine Fragen sind nun:

        - Ab wann zählen die 5 Jahre? Sind es Kalenderjahre, also von 2019-2023 und ich könnte jetzt schon wechseln?
        - Kann/muss ich den Wechsel über Elster initiieren?

        Vielen Dank für jeden Tipp!
        Die 5 Jahre für die Regelbesteuerung beginnen in der Regel mit dem Jahr, in dem du die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen hast. Das bedeutet, wenn du die Anlage 2019 installiert hast, läuft die Bindung bis Ende 2023, und du könntest ab 2024 in die Kleinunternehmerregelung wechseln.

        Den Wechsel kannst du tatsächlich über Elster beantragen. Es empfiehlt sich, vorab deinen Steuerberater zu konsultieren, um hier sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Wechsel reibungslos verläuft.

        Und mehr Informationen zu Photovoltaikanlagen und Tipps zu ihrem Betrieb findest du.
        Zuletzt geändert von Linseece; 25.10.2024, 10:11.

        Kommentar


          #5
          Ich bin seit 2009 in der Regelbesteuerung mit jährlicher Umsatzsteuererklärung. Wenn ich jetzt in Kleinunternehmerregelung wechsele, kann ich dann bei einer Reparatur der PV Anlage mir auch die Mehrwertssteuer vom FA zurückholen. Das kann ich in der Regelbesteuerung ja in jedem Fall. Oder wenn ich mir einen Battetiespeicher kaufe?

          Kommentar


            #6
            Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist natürlich kein Vorsteuerabzug möglich.

            Kommentar


              #7
              Also bleib ich bis 2029 in der Regelbesteuerung. Umsatzsteuererklärung inclusive

              Kommentar


                #8
                Wieso bis 2029 ? Wenn Du eigentlich Kleinunternehmer bist und zur Regelbesteuerung optiert hast, bist Du fünf Jahre daran gebunden. Danach kannst Du jedes Jahr entscheiden, ob Du zur Kleinunternehmerregelung zurückkehrst.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  Ne Pickard777, ich bin schon seit 2009 in der Regelbesteuerung, mache jedes Jahr Umsatzsteuerklärung. Wollte nur wechseln, um mir das zu sparen. Wegen dem Vorsteuerabzug, wie L.E. Fant schrieb, werde ich es nun doch nicht machen

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X