Ich suche das Formular, in dem ich den Kaufpreis und die Grunderwerbssteuer bei der Eigentumswohnung eingeben kann, weil ja pro Jahr 2% Werbungskosten '(hier Abschreibung) ermittelt werden
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Anlage V -- Kauf einer Eigentumswohnung
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Anlage V Zeile 33. "Lt. Erläuterung" anhaken. Im Feld "Erläuterung" muss dann die AfA schlüssig ermittelt werden. Das kann dort nur als Fließtext eingegeben werden, das Formular nimmt keine Absatzformatierung an. Am Besten mit ";" trennen wo eigentlich ein Absatz hin soll. Zur Bemessungsgrundlage gehören der Kaufpreis, evtl. Maklerkosten, Grunderwerbsteuer, Gerichtskosten und Notarkosten (jeweils nur für die Eigentumsumschreibung, nicht für die Bestellung von Grundschulden). Von der Zwischensumme ist dann der Anteil abzuziehen, der auf Grund und Boden entfällt (ggf. geschätzt). Davon gibt es dann die 2% wobei der Betrag im Jahr der Anschaffung noch monatsanteilig zu kürzen ist. Das Ergebnis dieser Berechnung dann als Wert übernehmen.
Anlage V natürlich nur wenn Vermietungsabsicht besteht.Zuletzt geändert von Telepeter; 02.02.2024, 16:20.
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Von der Zwischensumme ist dann der Anteil abzuziehen, der auf Grund und Boden entfällt
folgen dieser Aufteilung, sie fließen deshalb ebenfalls nur anteilig in die BMG für die Gebäude-AfA ein.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen...bereits der Kaufpreis ist aufzuteilen auf den Wert von Grund und Boden und den Gebäudewert. Die Anschaffungsnebenkosten
folgen dieser Aufteilung...
(a+b)*c = a*c + b*c.
Wenn ich natürlich Gebäudewert und Bodenwert z. B. aus einem Gutachten als getrennte Größen entnehmen kann dann muss ich den sich daraus ergebenden Prozentwert ermitteln und dann auf die Anschaffungsnebenkosten anwenden.
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Wenn ich den Bodenwert als prozentualen Anteil (z. B. mit 20%) schätze ...
https://www.bundesfinanzministerium....kaufpreis.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDer Bodenwert wird ja nicht geschätzt, sondern ermittelt. Siehe auch die Arbeitshilfe des BMF zur Kaufpreisaufteilung:
https://www.bundesfinanzministerium....kaufpreis.html
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... und den Bodenrichtwert, der ja im allgemeinen öffentlich zugänglich ist.
großen Grundstücken durchaus eine Reduzierung für Teilflächen. Dass Anwender mit einem hohen Bodenwert nicht glücklich sind, ist schon klar.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Der Bodenwert nach dem Aufteilungsrechner des BMF ist aber in aller Regel noch niedriger als die 20% die früher pauschal für den Bodenwert abgezogen wurden. Gibt also keinen echten Grund sich zu beschweren :-)Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigenDer Bodenwert nach dem Aufteilungsrechner des BMF ist aber in aller Regel noch niedriger als die 20% die früher pauschal für den Bodenwert abgezogen wurden.
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