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Anlage V -- Kauf einer Eigentumswohnung

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    Anlage V -- Kauf einer Eigentumswohnung

    Ich suche das Formular, in dem ich den Kaufpreis und die Grunderwerbssteuer bei der Eigentumswohnung eingeben kann, weil ja pro Jahr 2% Werbungskosten '(hier Abschreibung) ermittelt werden

    #2
    Anlage V Zeile 33. "Lt. Erläuterung" anhaken. Im Feld "Erläuterung" muss dann die AfA schlüssig ermittelt werden. Das kann dort nur als Fließtext eingegeben werden, das Formular nimmt keine Absatzformatierung an. Am Besten mit ";" trennen wo eigentlich ein Absatz hin soll. Zur Bemessungsgrundlage gehören der Kaufpreis, evtl. Maklerkosten, Grunderwerbsteuer, Gerichtskosten und Notarkosten (jeweils nur für die Eigentumsumschreibung, nicht für die Bestellung von Grundschulden). Von der Zwischensumme ist dann der Anteil abzuziehen, der auf Grund und Boden entfällt (ggf. geschätzt). Davon gibt es dann die 2% wobei der Betrag im Jahr der Anschaffung noch monatsanteilig zu kürzen ist. Das Ergebnis dieser Berechnung dann als Wert übernehmen.

    Anlage V natürlich nur wenn Vermietungsabsicht besteht.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 02.02.2024, 16:20.

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      #3
      Von der Zwischensumme ist dann der Anteil abzuziehen, der auf Grund und Boden entfällt
      Nicht ganz richtig, bereits der Kaufpreis ist aufzuteilen auf den Wert von Grund und Boden und den Gebäudewert. Die Anschaffungsnebenkosten

      folgen dieser Aufteilung, sie fließen deshalb ebenfalls nur anteilig in die BMG für die Gebäude-AfA ein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        ...bereits der Kaufpreis ist aufzuteilen auf den Wert von Grund und Boden und den Gebäudewert. Die Anschaffungsnebenkosten
        folgen dieser Aufteilung...
        Wenn ich den Bodenwert als prozentualen Anteil (z. B. mit 20%) schätze bleibt sich das gleich, dann kann ich die Kürzung auch bei der Summe vornehmen, denn
        (a+b)*c = a*c + b*c.

        Wenn ich natürlich Gebäudewert und Bodenwert z. B. aus einem Gutachten als getrennte Größen entnehmen kann dann muss ich den sich daraus ergebenden Prozentwert ermitteln und dann auf die Anschaffungsnebenkosten anwenden.

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          #5
          Wenn ich den Bodenwert als prozentualen Anteil (z. B. mit 20%) schätze ...
          Der Bodenwert wird ja nicht geschätzt, sondern ermittelt. Siehe auch die Arbeitshilfe des BMF zur Kaufpreisaufteilung:

          https://www.bundesfinanzministerium....kaufpreis.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Der Bodenwert wird ja nicht geschätzt, sondern ermittelt. Siehe auch die Arbeitshilfe des BMF zur Kaufpreisaufteilung:

            https://www.bundesfinanzministerium....kaufpreis.html
            Danke für den Hinweis. Die dort verlinkte excel-Arbeitshilfe habe ich auch schon mal gesehen aber noch nicht angewendet. Funktioniert eigentlich sehr einfach, man braucht im Prinzip nur das Baujahr, die Grundstücksart und Lage, die Wohnfläche, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert, der ja im allgemeinen öffentlich zugänglich ist. Und natürlich den Kaufpreis, die Kaufnebenkosten und das Datum des Kaufvertrages. In einem konkreten Fall, den ich versuchsweise mal eingegeben habe, bin ich zu einem aus meiner Sicht realistischen Ergebnis gekommen - wenn man mal etwas recherchiert finden sich allerdings viele Anwender, die den errechneten Bodenwertanteil für zu hoch halten.

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              #7
              ... und den Bodenrichtwert, der ja im allgemeinen öffentlich zugänglich ist.
              Nach meiner Erfahrung leider nicht in allen Bundesländern. Was die Bodenrichtwerte angeht, erlaubt die BMF-Anleitung bei überdurchschnittlich

              großen Grundstücken durchaus eine Reduzierung für Teilflächen. Dass Anwender mit einem hohen Bodenwert nicht glücklich sind, ist schon klar.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Der Bodenwert nach dem Aufteilungsrechner des BMF ist aber in aller Regel noch niedriger als die 20% die früher pauschal für den Bodenwert abgezogen wurden. Gibt also keinen echten Grund sich zu beschweren :-)
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  Der Bodenwert nach dem Aufteilungsrechner des BMF ist aber in aller Regel noch niedriger als die 20% die früher pauschal für den Bodenwert abgezogen wurden.
                  Das kommt sehr auf den Einzelfall an. Bei Bodenrichtwerten wie sie hier im Rhein-Main-Gebiet aufgerufen werden eher nicht. Das mit den 20% kenne ich auch noch von "früher"(TM).

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                    #10
                    Sehr geehrte Nutzer im Forum! Ich darf mich bei allen Mitstreitern und Mit-Schreibern ganz herzlich bedanken. Ich habe meine EKSt-Erklärung abgegeben. -- Nochmals herzlichen Dank für alle Beiträge.

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