Zitat von Andy30
					
						
						
							
							
							
							
								
								
								
								
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		Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Guthaben-Zinsen aus Instandhaltungsrücklage wo eintragen
				
					Einklappen
				
			
		
	Dieses Thema ist geschlossen.
				
				
				
				
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 Zusammengefasst:
 
 Wenn man keine Vermietungseinkünfte hat (z.B. bei Selbstnutzung), ist es klar wie Kloßbrühe, dass das Einkünfte aus Kapitalvermögen (= § 2 Abs. 1 Nr. 5 iVm § 20 EStG) sind.
 Wenn man Vermietungseinkünfte hat, sagt die Finanzverwaltung in den amtlichen Einkommensteuerrichtlinien, dass es ebenfalls Einkünfte aus Kapitalvermögen sind. Da das wegen des Sparerpauschbetrags und der Abgeltungssteuer für Dich sowieso in der Regel günstiger ist, würde ich das an Deiner Stelle nun so "hinnehmen".Schönen Gruß
 
 Picard777
 
 P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
 
 Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
 Kommentar
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 Das betrifft jetzt doch eher nur dich, für uns ist es durch die Richtlinien auf Ebene der Finanzverwaltung verbindlich geklärt.Aber wir sollten die Diskussion hier schließen, wir kommen nicht weiter.
 
 Ich schließe die Diskussion deshalb wunschgemäß.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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