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Guthaben-Zinsen aus Instandhaltungsrücklage wo eintragen

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    #16
    Zitat von Andy30 Beitrag anzeigen

    Aber wir sollten die Diskussion hier schließen, wir kommen nicht weiter. Möge jeder seine Guthabenzinsen dort eintragen, wo er es für richtig hält.
    Was aber daran liegt, dass du es einfach nicht verstehen willst. Wenn die EStH zu §21 sagen, dass die Zinsen auf die Rücklage Kapitalerträge nach §20 sind, dann kann man wie ein Papagei Haufe verlinken (wo für diesen Fall keineswegs Gegenteiliges steht).

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      #17
      Zusammengefasst:

      Wenn man keine Vermietungseinkünfte hat (z.B. bei Selbstnutzung), ist es klar wie Kloßbrühe, dass das Einkünfte aus Kapitalvermögen (= § 2 Abs. 1 Nr. 5 iVm § 20 EStG) sind.
      Wenn man Vermietungseinkünfte hat, sagt die Finanzverwaltung in den amtlichen Einkommensteuerrichtlinien, dass es ebenfalls Einkünfte aus Kapitalvermögen sind. Da das wegen des Sparerpauschbetrags und der Abgeltungssteuer für Dich sowieso in der Regel günstiger ist, würde ich das an Deiner Stelle nun so "hinnehmen".
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #18
        Aber wir sollten die Diskussion hier schließen, wir kommen nicht weiter.
        Das betrifft jetzt doch eher nur dich, für uns ist es durch die Richtlinien auf Ebene der Finanzverwaltung verbindlich geklärt.

        Ich schließe die Diskussion deshalb wunschgemäß.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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