Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen zur Ausfüllung der Anlage V:
1. was genau sind verhältnismäßige Werbungskosten (neu in 2023), wenn ich doch eine Abrechnung habe vom Verwalter, sind das doch in aller Regel direkt zuordnungsbare Werbungskosten oder? Wenn ich das richtig verstanden habe, so ist da nur etwas einzutragen, wenn Werbungskosten teilweise nichts mit der Vermietung prozentual selbst zu tun haben oder? Also wenn z.B. 1% der Werbungskosten nicht mit der Vermietung zusammen hängen, ja oder nein?
2. Mir ist klar, was ich an Werbungskosten oder sonstigen nicht umlegbaren Verwaltungskosten für 2023 trage und wo ich das eintrage, was mir aber unklar ist ist wie ich Nachzahlungen zuordne. Angenommen mir wurden laut dem Wirtschaftsplan davor 1000€ berechnet an umlegbaren Werbungskosten, es sind aber nur 900€ angefallen und mir wurden laut Wirtschaftsplan 500€ Verwaltungskosten berechnet es sind aber 550€ angefallen und dies wird mit der Abrechnung, die ich im Jahr 2023 erhalten habe korrigiert. Somit gibt es 50€ Zufluss.
Mir geht es um die Verbuchung irgendwie, dass ich letztlich in obiger Abrechnung des Verwalters 50€ zurück bekomme ist mir insgesamt klar, mir ist nur nicht klar wo ich das verbuche. Ich muss die 50€ die ich zurück bekommen habe ja irgendwie wieder richtig verbuchen, tragt man das nur bei den Werbungskosten ein oder muss man das auch bei den sonstigen nicht umlegbaren Kosten eintragen bzw entsprechend zuordnen? Ich mein ok die Kosten reduzieren sind quasi um 50€ ok kann man irgendwo eintragen aber ich will das schon an der richtigen Stelle eintragen.
Vielen Dank und Grüße
ich habe zwei Fragen zur Ausfüllung der Anlage V:
1. was genau sind verhältnismäßige Werbungskosten (neu in 2023), wenn ich doch eine Abrechnung habe vom Verwalter, sind das doch in aller Regel direkt zuordnungsbare Werbungskosten oder? Wenn ich das richtig verstanden habe, so ist da nur etwas einzutragen, wenn Werbungskosten teilweise nichts mit der Vermietung prozentual selbst zu tun haben oder? Also wenn z.B. 1% der Werbungskosten nicht mit der Vermietung zusammen hängen, ja oder nein?
2. Mir ist klar, was ich an Werbungskosten oder sonstigen nicht umlegbaren Verwaltungskosten für 2023 trage und wo ich das eintrage, was mir aber unklar ist ist wie ich Nachzahlungen zuordne. Angenommen mir wurden laut dem Wirtschaftsplan davor 1000€ berechnet an umlegbaren Werbungskosten, es sind aber nur 900€ angefallen und mir wurden laut Wirtschaftsplan 500€ Verwaltungskosten berechnet es sind aber 550€ angefallen und dies wird mit der Abrechnung, die ich im Jahr 2023 erhalten habe korrigiert. Somit gibt es 50€ Zufluss.
Mir geht es um die Verbuchung irgendwie, dass ich letztlich in obiger Abrechnung des Verwalters 50€ zurück bekomme ist mir insgesamt klar, mir ist nur nicht klar wo ich das verbuche. Ich muss die 50€ die ich zurück bekommen habe ja irgendwie wieder richtig verbuchen, tragt man das nur bei den Werbungskosten ein oder muss man das auch bei den sonstigen nicht umlegbaren Kosten eintragen bzw entsprechend zuordnen? Ich mein ok die Kosten reduzieren sind quasi um 50€ ok kann man irgendwo eintragen aber ich will das schon an der richtigen Stelle eintragen.
Vielen Dank und Grüße
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