Hallo,
jemand hat mich nach obiger Konstellation befragt, weil sein Steuerprogramm die Verluste mit den steuerfreien Gewinnen verrechnet, sodass nur noch ein kleiner Teil als Verlustvortrag übrigbleibt. Da die Gewinne den Steuerfreibetrag nicht übersteigen, war es unnötig die Verlustbescheinigung anzufordern, weil so die Verluste "verloren" sind, wenn das FA sie tatsächlich mit den steuerfreien Gewinnen verrechnen sollte. Natürlich wird in diesem Fall die Anwendung des persönlichen Steuersatzes gewählt.
Was kann derjenige jetzt tun? Die Bank macht die Verlustbescheinigung jedenfalls nicht rückgängig. Derjenige hat sonst keinerlei Einkommen und lebt noch zuhause. Sein Vater macht für ihn die Steuererklärung und hatte im Affekt auch die Verlustbescheinigung bei der Bank angefordert, was natürlich ein Fehler war.
Greift hier die Günstigerprüfung und er muss gar nichts machen, also dass das FA nicht verrechnet und die gesamten Verluste aus der Verlustbescheinigung in den Verlustvortragsbescheid übernimmt? Sein Steuerprogramm lässt allerdings vermuten, dass verrechnet wird (ich weiß jedoch nicht, welches er nutzt).
Vielen lieben Dank schon mal im Voraus.
jemand hat mich nach obiger Konstellation befragt, weil sein Steuerprogramm die Verluste mit den steuerfreien Gewinnen verrechnet, sodass nur noch ein kleiner Teil als Verlustvortrag übrigbleibt. Da die Gewinne den Steuerfreibetrag nicht übersteigen, war es unnötig die Verlustbescheinigung anzufordern, weil so die Verluste "verloren" sind, wenn das FA sie tatsächlich mit den steuerfreien Gewinnen verrechnen sollte. Natürlich wird in diesem Fall die Anwendung des persönlichen Steuersatzes gewählt.
Was kann derjenige jetzt tun? Die Bank macht die Verlustbescheinigung jedenfalls nicht rückgängig. Derjenige hat sonst keinerlei Einkommen und lebt noch zuhause. Sein Vater macht für ihn die Steuererklärung und hatte im Affekt auch die Verlustbescheinigung bei der Bank angefordert, was natürlich ein Fehler war.
Greift hier die Günstigerprüfung und er muss gar nichts machen, also dass das FA nicht verrechnet und die gesamten Verluste aus der Verlustbescheinigung in den Verlustvortragsbescheid übernimmt? Sein Steuerprogramm lässt allerdings vermuten, dass verrechnet wird (ich weiß jedoch nicht, welches er nutzt).
Vielen lieben Dank schon mal im Voraus.
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