Miete als Sonderausgabe im Zweitstudium beim Geburt eines Kindes

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  • famiste
    Neuer Benutzer
    • 08.04.2024
    • 3

    #1

    Miete als Sonderausgabe im Zweitstudium beim Geburt eines Kindes

    Hallo zusammen.

    meine Frau und ich haben 2022 geheiratet und in 2022 auch ein Kind bekommen.

    Im Jahr 2023 bis jetzt führt meine Frau ein Zweitstudium durch. Die Steuererklärungen für das Jahr 2023 wollen wir jetzt gerade machen. Ich war in 2023 selbst noch im Erststudium und verfügte nur über ein geringfügiges Einkommen. Es geht um den Verlustvortrag/Einkommenssteuererklärung für 2023 für meine Frau, bei dem die Miete als Sonderausgabe während des Zweitstudiums berücksichtigt werden darf, und zwar, wie viel der Mietkosten darf sie jetzt für 2023 ansetzten:
    • 2/3 der Mietkosten (für sich und das Kind), denn ich den Mietanteil für das Kind bei mir wg. dem Erststudium nicht berücksichtigen kann (Wohngeld o.ä. stand uns nicht zu, da mein Studenteneinkommen gerade für‘s Familienminimum ausreichte)?
    • 1/3 der Mietkosten (gleichverteilt anteilig nur für sich selbst)?
    • 1/2 der Mietkosten (für sich und anteilige Hälfte für das Kind)?

    Vielen Dank
    Frederik
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45976

    #2
    ... bei dem die Miete als Sonderausgabe während des Zweitstudiums berücksichtigt werden darf,
    Wo hast du denn das gelesen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • famiste
      Neuer Benutzer
      • 08.04.2024
      • 3

      #3
      sorry, als Studienkosten meinte ich image.png

      Kommentar

      • famiste
        Neuer Benutzer
        • 08.04.2024
        • 3

        #4


        lt. Ausgabe: image.png

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        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4275

          #5
          Ich lese hier nur das Wort "ggfs."

          Miete gehört im allgemeinen natürlich zu den privaten Lebenshaltungskosten. Anders könnte es bei doppelter Haushaltsführung aussehen.

          Ansonsten gilt: Steuerrecht ist nicht Thema dieses Forums.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45976

            #6
            Anders könnte es bei doppelter Haushaltsführung aussehen.
            Wofür allerdings der Eröffnungsbeitrag nichts hergibt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15389

              #7
              Genau. Deswegen würd ich auch gar nicht drauf hinweisen, dass in der Fragestellung von Zweitstudium die Rede ist, in dem Aritkel von Erststudium ...

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              • HundKatzeMaus
                Erfahrener Benutzer
                • 31.08.2022
                • 1355

                #8
                Ich habe fuer dich folgenden interessanten Link gefunden - allerdings schon ein paar Jahre alt:
                Studenten im Erststudium können die Miete für ihr WG Zimmer oder ihre Studentenwohnung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Im Zweitstudium können diese Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                • Telepeter
                  Erfahrener Benutzer
                  • 17.02.2023
                  • 1484

                  #9
                  Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                  Ich habe fuer dich folgenden interessanten Link gefunden - allerdings schon ein paar Jahre alt:
                  https://www.connecticum.de/karriere-...icle.1741.html
                  Dort ist mir vor allem der Punkt 6. aufgefallen. Jedenfalls eine interessante Gestaltung, die aber nicht auf Euch als Familie passt.
                  Zuletzt geändert von Telepeter; 09.04.2024, 19:49.

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