Hallo zusammen.
meine Frau und ich haben 2022 geheiratet und in 2022 auch ein Kind bekommen.
Im Jahr 2023 bis jetzt führt meine Frau ein Zweitstudium durch. Die Steuererklärungen für das Jahr 2023 wollen wir jetzt gerade machen. Ich war in 2023 selbst noch im Erststudium und verfügte nur über ein geringfügiges Einkommen. Es geht um den Verlustvortrag/Einkommenssteuererklärung für 2023 für meine Frau, bei dem die Miete als Sonderausgabe während des Zweitstudiums berücksichtigt werden darf, und zwar, wie viel der Mietkosten darf sie jetzt für 2023 ansetzten:
Vielen Dank
Frederik
meine Frau und ich haben 2022 geheiratet und in 2022 auch ein Kind bekommen.
Im Jahr 2023 bis jetzt führt meine Frau ein Zweitstudium durch. Die Steuererklärungen für das Jahr 2023 wollen wir jetzt gerade machen. Ich war in 2023 selbst noch im Erststudium und verfügte nur über ein geringfügiges Einkommen. Es geht um den Verlustvortrag/Einkommenssteuererklärung für 2023 für meine Frau, bei dem die Miete als Sonderausgabe während des Zweitstudiums berücksichtigt werden darf, und zwar, wie viel der Mietkosten darf sie jetzt für 2023 ansetzten:
- 2/3 der Mietkosten (für sich und das Kind), denn ich den Mietanteil für das Kind bei mir wg. dem Erststudium nicht berücksichtigen kann (Wohngeld o.ä. stand uns nicht zu, da mein Studenteneinkommen gerade für‘s Familienminimum ausreichte)?
- 1/3 der Mietkosten (gleichverteilt anteilig nur für sich selbst)?
- 1/2 der Mietkosten (für sich und anteilige Hälfte für das Kind)?
Vielen Dank
Frederik
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