Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Miete als Sonderausgabe im Zweitstudium beim Geburt eines Kindes

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Miete als Sonderausgabe im Zweitstudium beim Geburt eines Kindes

    Hallo zusammen.

    meine Frau und ich haben 2022 geheiratet und in 2022 auch ein Kind bekommen.

    Im Jahr 2023 bis jetzt führt meine Frau ein Zweitstudium durch. Die Steuererklärungen für das Jahr 2023 wollen wir jetzt gerade machen. Ich war in 2023 selbst noch im Erststudium und verfügte nur über ein geringfügiges Einkommen. Es geht um den Verlustvortrag/Einkommenssteuererklärung für 2023 für meine Frau, bei dem die Miete als Sonderausgabe während des Zweitstudiums berücksichtigt werden darf, und zwar, wie viel der Mietkosten darf sie jetzt für 2023 ansetzten:
    • 2/3 der Mietkosten (für sich und das Kind), denn ich den Mietanteil für das Kind bei mir wg. dem Erststudium nicht berücksichtigen kann (Wohngeld o.ä. stand uns nicht zu, da mein Studenteneinkommen gerade für‘s Familienminimum ausreichte)?
    • 1/3 der Mietkosten (gleichverteilt anteilig nur für sich selbst)?
    • 1/2 der Mietkosten (für sich und anteilige Hälfte für das Kind)?

    Vielen Dank
    Frederik

    #2
    ... bei dem die Miete als Sonderausgabe während des Zweitstudiums berücksichtigt werden darf,
    Wo hast du denn das gelesen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      sorry, als Studienkosten meinte ich image.png

      Kommentar


        #4


        lt. Ausgabe: image.png

        Kommentar


          #5
          Ich lese hier nur das Wort "ggfs."

          Miete gehört im allgemeinen natürlich zu den privaten Lebenshaltungskosten. Anders könnte es bei doppelter Haushaltsführung aussehen.

          Ansonsten gilt: Steuerrecht ist nicht Thema dieses Forums.

          Kommentar


            #6
            Anders könnte es bei doppelter Haushaltsführung aussehen.
            Wofür allerdings der Eröffnungsbeitrag nichts hergibt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Genau. Deswegen würd ich auch gar nicht drauf hinweisen, dass in der Fragestellung von Zweitstudium die Rede ist, in dem Aritkel von Erststudium ...

              Kommentar


                #8
                Ich habe fuer dich folgenden interessanten Link gefunden - allerdings schon ein paar Jahre alt:
                https://www.connecticum.de/karriere-...icle.1741.html
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                  Ich habe fuer dich folgenden interessanten Link gefunden - allerdings schon ein paar Jahre alt:
                  https://www.connecticum.de/karriere-...icle.1741.html
                  Dort ist mir vor allem der Punkt 6. aufgefallen. Jedenfalls eine interessante Gestaltung, die aber nicht auf Euch als Familie passt.
                  Zuletzt geändert von Telepeter; 09.04.2024, 21:49.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X