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Krankengeld und Übergangsgeld bei rückwirkender Erwerbsminderungsrente

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    Krankengeld und Übergangsgeld bei rückwirkender Erwerbsminderungsrente

    Was passiert mit dem Krankengeld und Übergangsgeld bei rückwirkender Erwerbsminderungsrente

    Hallo,
    ich habe jetzt vom Finanzamt meinen Bescheid von 2020, 2021 und 2022 bekommen und ich muss jetzt kräftig Nachzahlen.
    Am 01.04.2022 habe ich meinen Erwerbsminderungsrente Bescheid bekommen, rückwirkend zum 01.01.2020 in dem drin steht, das erst die Krankenkasse, Jobcenter und die Rentenversicherung selber ausbezahlt werden. Es ist nix übrig geblieben.

    Nun meine Frage, dadurch das alle Ihr Geld wieder bekommen haben, also auch Übergangsgeld und Krankengeld, warum muss ich die Lohnersatzleistungen/Progressionsvorbehalt trotzdem dem Finanzamt zahlen?

    #2
    Wenn du rückwirkend Rente bekommst und das FA diese nun versteuert, muss, wenn dafür Krankengeld weggefallen ist, das auch aus der Steuerberechnung mit Progressionsvorbehalt raus. Wenn das FA das übersehen hat, solltest du mit ihm Kontakt aufnehmen.

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      #3
      Ich verschiebe mal in ein passenderes Unterforum.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Das Finanzamt muss genau den Betrag, der jetzt als Rente versteuert wurde, aus dem Krankengeldbetrag, der dem Progressionsvorbehalt unterworfen wurde, herausnehmen. Es bleibt dann wahrscheinlich noch eine Überzahlung an Krankengeld, die nicht zurückgefordert wurde. Dieser (kleinere) Betrag bleibt dann im Progressionsvorbehalt.

        Der Betrag, der dem Progressionsvorbehalt unterworden wurde, steht meistens etwas unscheinbar in den Erfläuterungen zum Bescheid, da muss man genau schauen und mit den alten Bescheiden vergleichen ob hier auch geändert wurde.

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          #5
          Eigentlich hat die Krankenversicherung die elektronisch an das Finanzamt übermittelten Daten entsprechend zu korrigieren und Dir natürlich auch eine Info darüber zuzusenden. Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass die Krankenversicherer in dem Punkt scheinbar sehr "zurückhaltend" agieren ...
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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