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Einkommenssteuernachzahlung obwohl keine Selbstständigkeit mehr vorlag (Sterbefall)

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    Einkommenssteuernachzahlung obwohl keine Selbstständigkeit mehr vorlag (Sterbefall)

    Hallo zusammen,

    leider ist mein Schwiegervater vor 2 Wochen verstorben und wir kümmern uns nun um die Rechnungen.(Erbe möchten wir annehmen)
    Nun hat uns das Finanzamt einen Kontoauszug geschickt in dem Einkommenssteuer rückwirkend von 2021 bis heute gefordert wird.

    Aufgrund seiner Erkrankung, wissen wir aber dass mein Schwiegervater lediglich noch bis 2020 selbstständig tätig war.
    Er hat dann zwischenzeitlich noch als AN gearbeitet, aber nie wieder selbstständig.

    Anscheinend hat er es versäumt sein Gewerbe abzumelden, oder auch das Finanzamt zu informieren etc.
    Einkünfte hatte er jedoch keine mehr.

    Hat jemand eine Idee inwiefern wir die Einkommenssteuer nachträglich widerlegen/löschen o.ä. können ? Da es ja kein Einkommen mehr gab.

    Wir schauen jetzt mit einem höheren 4 Stelligen Betrag ziemlich dumm aus der Wäsche.

    Ganz liebe Grüße


    #2
    Einen Kontoauszug?

    Oder eine Mahnung? Einen Bescheid?

    Was habt Ihr bekommen?

    Natürlich kann das Finanzamt Vorauszahlungen anpassen oder aufheben. Das könnt Ihr auch per Elster beantragen. Obwohl ich in diesem Fall den telefonischen Weg wählen würde.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Einen Kontoauszug?

      Oder eine Mahnung? Einen Bescheid?

      Was habt Ihr bekommen?

      Natürlich kann das Finanzamt Vorauszahlungen anpassen oder aufheben. Das könnt Ihr auch per Elster beantragen. Obwohl ich in diesem Fall den telefonischen Weg wählen würde.
      Wir hatten nach Sterbefall einen Kontoauszug angefordert als Erben... Die Mahnungen haben wir aber vorher auch schon gefunden.. Ich denke wir müssen nachweisen dass es kein Einkommen mehr gab.. Aber ich bin absoluter Laie und wir nur noch überfordert

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        #4
        Ich würde als aller erstes Mal und zwar sofort:

        - dem Finanzamt den Sterbefall mitteilen
        - dem Finanzamt mitteilen wer die Rechtsnachfolger sind und ggf. einen Bevollmächtigten dieser Rechtsnachfolger benennen
        - das Finanzamt bitten, sämtliche für die die Zeit ab 2020 ergangene Einkommensteuerbescheide in Kopie zu übersenden.
        Möglicherweise sind hier Bescheide aufgrund einer Schätzung ergangen.
        Möglicherweise hatte er ein Steuerbüro bevollmächtigt, dem diese Bescheide zugestellt wurden.
        - Vorsorglich und lediglich zur Fristwahrung Einspruch gegen sämtliche Einkommensteuerbescheide einlegen, die nicht sowieso einen Vorbehalt der Nachprüfung haben und bei denen die Einspruchsfrist von 1 Monat noch nicht abgelaufen ist
        - Bis zur Klärung der Steuerverbindlichkeiten Stundung und Aussetzung der Vollziehung beantragen.

        Danach könnt Ihr die Sache in Ruhe prüfen und die nötigen Schritte unternehmen.

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          #5
          Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
          Ich würde als aller erstes Mal und zwar sofort:

          - dem Finanzamt den Sterbefall mitteilen
          - dem Finanzamt mitteilen wer die Rechtsnachfolger sind und ggf. einen Bevollmächtigten dieser Rechtsnachfolger benennen
          - das Finanzamt bitten, sämtliche für die die Zeit ab 2020 ergangene Einkommensteuerbescheide in Kopie zu übersenden.
          Möglicherweise sind hier Bescheide aufgrund einer Schätzung ergangen.
          Möglicherweise hatte er ein Steuerbüro bevollmächtigt, dem diese Bescheide zugestellt wurden.
          - Vorsorglich und lediglich zur Fristwahrung Einspruch gegen sämtliche Einkommensteuerbescheide einlegen, die nicht sowieso einen Vorbehalt der Nachprüfung haben und bei denen die Einspruchsfrist von 1 Monat noch nicht abgelaufen ist
          - Bis zur Klärung der Steuerverbindlichkeiten Stundung und Aussetzung der Vollziehung beantragen.

          Danach könnt Ihr die Sache in Ruhe prüfen und die nötigen Schritte unternehmen.

          Lieben Dank für die ausführliche Antwort..
          Davon werden wir erstmal einiges umsetzen.

          Wir fürchten tatsächlich dass er einfach keine Buchhaltung gemacht hat. Das passt zu allem was wir gerade finden. Er war auch nicht der Typ der ein Steuerbüro beauftragt. Ich denke dass das Finanzamt geschätzt hat, weil von ihm einfach nichts kam.

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            #6
            Ist in dem Kontoauszug denn auch Umsatzsteuer ausgewiesen? Oder nur Einkommensteuer (ggf. Kirchensteuer) und Säumnis- und Verspätungszuschläge?

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              #7
              Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
              Ist in dem Kontoauszug denn auch Umsatzsteuer ausgewiesen? Oder nur Einkommensteuer (ggf. Kirchensteuer) und Säumnis- und Verspätungszuschläge?
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                #8
                Ok, keine Umsatzsteuer. Das ist schon mal gut.

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                  #9
                  Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                  Ok, keine Umsatzsteuer. Das ist schon mal gut.
                  Was bedeutet das für uns ?
                  Meinst du es reicht wenn wir durch Kontoauszüge nachweisen dass er kein Einkommen hatte?

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                    #10
                    Meinst du es reicht wenn wir durch Kontoauszüge nachweisen dass er kein Einkommen hatte?
                    Erfahrungsgemäß werdet ihr Erklärungen für die Jahre entweder ab 2020 oder ab 2021. einreichen müssen. Ich würde vorab mit dem Finanzamt klären, was alles fehlt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Ich würde dringend mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen. Die nichtbezahlten Vorauszahlungen sollten aufgehoben werden. Dazu sind doch keine Nachweise nötig! Wie hoch die Steuer tatsächlich ist, wird ja im Rahmen der Steuererklärung erst noch festgestellt.

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                        #12
                        Vielen Dank für die ganzen Tips!

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                          #13
                          In einem solchen Fall hat man wahrscheinlich auch mit einem Antrag auf Erlass der Säumnis- bzw. Verspätungszuschläge zumindest teilweise Erfolg.

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