Hallo zusammen,
leider ist mein Schwiegervater vor 2 Wochen verstorben und wir kümmern uns nun um die Rechnungen.(Erbe möchten wir annehmen)
Nun hat uns das Finanzamt einen Kontoauszug geschickt in dem Einkommenssteuer rückwirkend von 2021 bis heute gefordert wird.
Aufgrund seiner Erkrankung, wissen wir aber dass mein Schwiegervater lediglich noch bis 2020 selbstständig tätig war.
Er hat dann zwischenzeitlich noch als AN gearbeitet, aber nie wieder selbstständig.
Anscheinend hat er es versäumt sein Gewerbe abzumelden, oder auch das Finanzamt zu informieren etc.
Einkünfte hatte er jedoch keine mehr.
Hat jemand eine Idee inwiefern wir die Einkommenssteuer nachträglich widerlegen/löschen o.ä. können ? Da es ja kein Einkommen mehr gab.
Wir schauen jetzt mit einem höheren 4 Stelligen Betrag ziemlich dumm aus der Wäsche.
Ganz liebe Grüße
leider ist mein Schwiegervater vor 2 Wochen verstorben und wir kümmern uns nun um die Rechnungen.(Erbe möchten wir annehmen)
Nun hat uns das Finanzamt einen Kontoauszug geschickt in dem Einkommenssteuer rückwirkend von 2021 bis heute gefordert wird.
Aufgrund seiner Erkrankung, wissen wir aber dass mein Schwiegervater lediglich noch bis 2020 selbstständig tätig war.
Er hat dann zwischenzeitlich noch als AN gearbeitet, aber nie wieder selbstständig.
Anscheinend hat er es versäumt sein Gewerbe abzumelden, oder auch das Finanzamt zu informieren etc.
Einkünfte hatte er jedoch keine mehr.
Hat jemand eine Idee inwiefern wir die Einkommenssteuer nachträglich widerlegen/löschen o.ä. können ? Da es ja kein Einkommen mehr gab.
Wir schauen jetzt mit einem höheren 4 Stelligen Betrag ziemlich dumm aus der Wäsche.
Ganz liebe Grüße
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