Hallo,
mein Arbeitgeber übernimmt seit Anfang 2023 meine Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
In diesem Zusammenhang habe ich eine Corporate Creditcard um die Tankrechnungen damit zu begleichen.
Normalerweise muss der Arbeitgeber dies unter Punkt 17 der Lohnsteuer angeben. Hat dies aber nicht getan.
Und da es das erste Jahr ist wo ich dies hätte berücksichtigen müssen, ist es mir nicht aufgefallen.
Aufgefallen ist mir dies als der Bescheid im Kasten war und Zeitgleich meine Kreditkartenabrechnung kam. (vor 3 Tagen).
Wenn ich da jetzt einen Einspruch einlege, also so kurz nach Zustellung des Bescheids, kann dies noch geändert werden oder finde ich mich bald im Gefängnis wieder?
Kann mir da einer von euch den weiteren Weg zeigen?
Ich habe einen Einspruch bereits geschrieben, nur die Tankbelege habe ich nicht, die hat die Buchhaltung der Firma.
Lediglich die Kreditkartenabrechnungen habe ich vorliegen.
Soll ich da einfach den Sachverhalt in den Einspruch schreiben und die Kreditkartenabrechnungen beilegen? Oder kann ich
eine geänderte Steuererklärung abgeben? Bin da grad etwas überfordert.
Danke!
LG und schönen Abend noch.
mein Arbeitgeber übernimmt seit Anfang 2023 meine Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
In diesem Zusammenhang habe ich eine Corporate Creditcard um die Tankrechnungen damit zu begleichen.
Normalerweise muss der Arbeitgeber dies unter Punkt 17 der Lohnsteuer angeben. Hat dies aber nicht getan.
Und da es das erste Jahr ist wo ich dies hätte berücksichtigen müssen, ist es mir nicht aufgefallen.
Aufgefallen ist mir dies als der Bescheid im Kasten war und Zeitgleich meine Kreditkartenabrechnung kam. (vor 3 Tagen).
Wenn ich da jetzt einen Einspruch einlege, also so kurz nach Zustellung des Bescheids, kann dies noch geändert werden oder finde ich mich bald im Gefängnis wieder?
Kann mir da einer von euch den weiteren Weg zeigen?
Ich habe einen Einspruch bereits geschrieben, nur die Tankbelege habe ich nicht, die hat die Buchhaltung der Firma.
Lediglich die Kreditkartenabrechnungen habe ich vorliegen.
Soll ich da einfach den Sachverhalt in den Einspruch schreiben und die Kreditkartenabrechnungen beilegen? Oder kann ich
eine geänderte Steuererklärung abgeben? Bin da grad etwas überfordert.
Danke!
LG und schönen Abend noch.
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