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Arbeitgeber hat Daten vergessen, Bescheid schon da

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    Arbeitgeber hat Daten vergessen, Bescheid schon da

    Hallo,
    mein Arbeitgeber übernimmt seit Anfang 2023 meine Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
    In diesem Zusammenhang habe ich eine Corporate Creditcard um die Tankrechnungen damit zu begleichen.
    Normalerweise muss der Arbeitgeber dies unter Punkt 17 der Lohnsteuer angeben. Hat dies aber nicht getan.
    Und da es das erste Jahr ist wo ich dies hätte berücksichtigen müssen, ist es mir nicht aufgefallen.
    Aufgefallen ist mir dies als der Bescheid im Kasten war und Zeitgleich meine Kreditkartenabrechnung kam. (vor 3 Tagen).

    Wenn ich da jetzt einen Einspruch einlege, also so kurz nach Zustellung des Bescheids, kann dies noch geändert werden oder finde ich mich bald im Gefängnis wieder?
    Kann mir da einer von euch den weiteren Weg zeigen?
    Ich habe einen Einspruch bereits geschrieben, nur die Tankbelege habe ich nicht, die hat die Buchhaltung der Firma.
    Lediglich die Kreditkartenabrechnungen habe ich vorliegen.
    Soll ich da einfach den Sachverhalt in den Einspruch schreiben und die Kreditkartenabrechnungen beilegen? Oder kann ich
    eine geänderte Steuererklärung abgeben? Bin da grad etwas überfordert.

    Danke!

    LG und schönen Abend noch.

    #2
    Das musst Du nicht als Einspruch formulieren (der wäre möglicherweise unzulässig weil Du durch den Bescheid nicht belastet bist), es reicht, wenn Du den Sachverhalt dem Finanzamt so schnell wir möglich darlegst, nämlich in welcher Höhe Du in dem betreffenden Jahr von Deinem Arbeitgeber eine steuerfreie Fahrtkostenerstattung in Form der Übernahme der Tankrechnungen erhalten hast, und Du um Prüfung bittest, ob und inwieweit das bei der Steuerfestsetzung zu berücksichtigen ist.

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      #3
      Zitat von Hodges Beitrag anzeigen
      Wenn ich da jetzt einen Einspruch einlege, also so kurz nach Zustellung des Bescheids, kann dies noch geändert werden oder finde ich mich bald im Gefängnis wieder?
      Natürlich, die Finanzämter gehen mit aller Härte gegen Steuerpflichtige vor, die ein Versehen eingestehen. Am Besten diese Angaben auch in den folgenden Jahren immer weglassen, sonst kommt jemand noch auf die Idee, sich mal 2023 genauer anzuschaun.



      Unsinn, wenn Du jetzt eine sonstige Nachricht an das Finanzamt schreibst, dann wirst Du nur die ggf. nachzuentrichtende Steuer nachzahlen müssen.

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        #4
        Guten Morgen und vielen lieben Dank euch. Ja ich weiß, ist vielleicht überzogen gedacht von mir mit dem "Gefängnis".
        Ich schreibe jetzt eine Nachricht über Elster ans Finanzamt und kann dann ja berichten wie es ausgegangen ist.
        Zuerst hatte ich die gängigen Suchmaschinen gewälzt, und die spuckten natürlich sofort die ganzen Worst Case Szenarien aus, das verunsichert dummerweise.

        Nochmals Danke an euch für eure Mühe!

        EDIT: Nachricht ist raus, jetzt kann ich nur abwarten.
        Zuletzt geändert von Hodges; 25.06.2024, 08:50.

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          #5
          Gewaehrt der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Fahrtkosten von der Wohnung zum Arbeitsplatz oder uebernimmt er sie sogar vollstaendig, bedeutet das fuer den Arbeitnehmer einen finanziellen Vorteil. Der Zuschuss ist lediglich mit 15% Lohnsteuer zu versteuern, Sozialabgaben fallen nicht an. Ausserdem ist der Aufwand fuer den Arbeitnehmer ueblicherweise deutlich geringer, da der Arbeitgeber die Fahrtkostenabrechnung beim Finanzamt uebernimmt (er hat ja die Tankbelege wie du geschrieben hast). Allerdings darf dieser Zuschuss natuerlich nicht mehr in Form von Fahrtkosten vom Arbeitnehmer steuerlich geltend gemacht werden. Eine pauschal mit 15% besteuerte Arbeitgeberleistung fuer Fahrten zwischen Wohnung und 1. Taetigkeitsstaette waere dann in Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Hallo HundkatzeMaus,

            habe gerade nachgesehen, in meiner Lohnsteuerbescheinigung vom AG steht unter 18 = 0,00 € Unter 17 übrigens auch. Hat der Arbeitgeber also nicht beim Finanzamt angegeben.
            Ich hatte in der Steuererklärung die Entfernung zur ersten Betriebsstätte eingegeben und die aufgesuchten Tage. Ich war der Meinung das es so richtig ist. "Es" zu meinen heißt aber nicht das es richtig ist
            Erst als dann die Kreditkartenabrechnung am selben Tag wie der Bescheid ankam ging mir ein Licht auf dies lieber nochmal zu checken.
            Nunja, ich habe jetzt dem Finanzamt geschrieben, mehr wie abwarten kann ich nun nicht mehr.
            Ich weiß nicht wie das übliche Vorgehen bei sowas ist, ob gleich die Kavallerie kommt, oder ob jetzt ein Brief kommt mit nem neuen Bescheid und einer Zahlungsaufforderung.

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              #7
              Der Fahrtkostenersatz ist nur dann zu bescheinigen, wenn der gwV pauschal versteuert wurde oder eine steuerfreie Auszahlung erfolgte.
              Sofern der AG den Fahrtkostenersatz ganz normal als Bruttoarbeitslohn versteuert hat, ist nichts weiter zu veranlassen.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                Sofern der AG den Fahrtkostenersatz ganz normal als Bruttoarbeitslohn versteuert hat, ist nichts weiter zu veranlassen.
                Was aus den Gehaltsabrechnungen ersichtlich sein sollte.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Also auf den Gehaltsabrechnungen ist nur mein Gehalt drauf, mehr nicht. Ich bin da auch echt jetzt überfordert wo das dann rein soll in der Steuererklärung.

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                    #10
                    Ich bin da auch echt jetzt überfordert wo das dann rein soll in der Steuererklärung.
                    Wenn aus den Gehaltsabrechnungen nicht ersichtlich ist, ob die übernommenen Tankrechnungen dem steuerpflichtigen Brutto

                    zugeordnet wurden, ist das natürlich nicht gut. Dann musst du beim Lohnbüro nachfragen oder du addierst alle Monatswerte und

                    vergleichst das Ergebnis mit dem Jahresbruttolohn unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Also ich hatte dem Finanzamt jetzt übermittelt, alle Posten die ich zum Tanken für die Fahrt zur Firma bezahlt bekommen habe aus dem Jahr 2023. Ausgenommen Fahrten zu Kunden wo ich extre getankt hatte.
                      z.b. im Monat Juli 2023 getankt für 87,99 €. Diese Daten übers ganze Jahr hochgerechnet, denn laut meiner Firma haben die gar nix angegeben, die haben das auf den Firmenfuhrpark gebucht. Wo ich eben anrief fragten die mich "Ja was wollen Sie denn jetzt beim Finanzamt, ist alles auf unseren Fuhrpark gebucht unter "Kundenbesuche". Also das fühlt sich alles nicht richtig an für mich.
                      Ich tanke mit einer Corporate Mastercard, diese ist auf meinem Namen ausgestellt und die Abrechnung der Karte zahlt die Firma. Inkl. den Tankkosten.
                      Kann ich dem Finanzamt nicht einfach noch mitteilen, dass es unter dem Punkt "Werbungskosten/Wege zur Arbeit/Erstattungen von Fahrtkosten eingetragen werden soll?
                      Also ich zähle die Beträge übers Jahr zusammen (wie schon übermittelt jetzt ans Amt) und sage das es darein soll.

                      Wie gesagt, ICH hätte es ja dort angegeben, aber ich ging davon aus das mein Arbeitgeber sich um die Sache im Vorfeld kümmert, daher hab ich es nicht ausgefüllt, das wäre ja sonst doppelt aufgetaucht. Auch wenn es am Ende um vielleicht 400 Euro geht, mir zittern echt noch die Knie. Das Geld zu bezahlen ist ne Kleinigkeit, hoffe halt das da nix Größeres hinterher kommt, weil der Bescheid ja schon da war.

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                        #12
                        Mach dir keine Sorgen, das Finanzamt wird jetzt nicht gleich den grossen Hammer rausholen. Du hast ja im guten Glauben die Werbungskosten angegeben und dir ist erst im Nachhinein die offensichtlich nicht korrekte Abrechnung des AG aufgefallen - und genau das hast du nun dem Finanzamt und deinem AG ja mitgeteilt und um Ueberpruefung gebeten. Die Finanzamt wird das nun ueberpruefen und sich dann mit dir und gff. auch mit deinem AG in Verbindung setzen, um die Angelegenheit zu bereinigen. Ich denke nicht, dass sie gleich die Steuerfahndung auf dich hetzen wird. Also ruhig bleiben und abwarten. ;-)
                        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                          #13
                          Mach dir keine Sorgen, das Finanzamt wird jetzt nicht gleich den grossen Hammer rausholen.
                          Der Arbeitgeber kann durchaus Ärger bekommen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo nochmal, ich hatte am Freitag jetzt ein Gespräch mit der Cheffin der Buchhaltung, und die konnte mich aufklären.
                            Die Fahrtkosten werden von der Firma als Steuerfreie Erstattung gebucht und nicht dem Finanzamt übermittelt.
                            Sie sagte, das ich dafür in der Steuererklärung die Fahrtstrecke nicht abrechnen darf. Ja toll jetzt machts Sinn, aber Ich hatte angenommen die Daten werden dem Finanzamt übermittelt und ich gebe meine Entfernung sowie Tage des Aufsuchens wie sonst auch an. Also hätte ich die Entfernungspauschale rauslassen müssen. Laut Bescheid hab ich 500 Euro Guthaben, wenn ich die Entfernungspauschale entferne, müsste ich 350 nachzahlen. Ja kein großer Betrag, aber verunsichert mich jetzt.

                            Muss mich aber noch entschuldigen, habe erst nachdem ich den Thread aufgemacht habe gemerkt das es nicht primär ein Rechtsforum ist, sondern eher für Elster ansich. Entschuldigung falls ich damit jemanden auf die Füße trete oder getreten bin.

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                              #15
                              Wobei das ja durchaus einen Unterschied macht ob Du die Entfernungspauschale weglässt oder ob Du die tatsächlich erhaltene Erstattung in Form von freiem Tanken angibst.

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