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Arbeitszimmer in der Betriebskostenpauschale

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    Arbeitszimmer in der Betriebskostenpauschale

    Hallo, ihr hilfreichen Menschen,

    wird das Arbeitszimmer in der Betriebskostenpauschale erfasst oder ist es ein gesonderter Posten?

    Mit Dank und Gruß
    Picco

    #2
    Etaws mehr Infos zu deinem Problem wären für ein vernünftige Antwort nicht schlecht.
    Daher nur ganz kurz:

    Pauschalen und der Ansatz tasächlicher Kosten schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Pauschalen und der Ansatz tasächlicher Kosten schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.
      Warum das nicht bei der ersten Antwort geglaubt wird, keine Ahnung:
      https://forum.elster.de/anwenderforu...620#post447620
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        kleine Ergänzung: Das häusliche Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt meiner Tätigkeit. Das habe ich so verstanden, dass die Homeoffice-Pauschale hier nicht greift, sondern die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Bei mir (Journalistin) könnte ich die Betriebsausgabenpauschale angeben, aber das lohnt sich eigentlich nur, wenn das Arbeitszimmer (schon allein aufgrund der Mietkosten) gesondert berücksichtigt würde.
        Beste Grüße
        Picco

        Die letzte Antwort von Charlie hatte ich nicht gesehen. Mein Fehler also. Danke!
        Zuletzt geändert von Picco; 02.08.2024, 08:55.

        Kommentar


          #5
          Hallo zusammen,
          mein Mann war bisher freiberuflich tätig. Er macht jetzt seine Steuererklärung selbst und wüsste gern, wo man in Elster das Arbeitszimmer einträgt?

          Vielen Dank.

          Kommentar


            #6
            Bei Selbstständigen gehören die Angaben in die EÜR (Gewinnermittlung).
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              vielen Dank.

              Ergänzend müsste ich noch hinzufügen, dass mein Mann Rentner ist, seine Freiberuflichkeit Ende 2022 aufgegeben hat und jetzt einzelne Kleinaufträge durchführt.

              Wo müssten dann die Kosten für das Arbeitszimmer eingetragen werden?

              Viele Grüße

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                #8
                Kleinaufträge, Großaufträge, gelegentliche Aufträge, regelmäßige, immerwährende etc. ... Wenn nicht bilanziert wird, dann gehören bei Selbständigen die Einnahmen und die Ausgaben in die EÜR! Es gibt kein spezielles Formular für 'Kleinaufträge'.

                Kommentar


                  #9
                  Hallo,

                  vielen Dank. Das war sehr hilfreich.

                  Viele Grüße

                  Kommentar


                    #10
                    Wenn es um ganz seltene Kleinaufträge mit sehr geringen Einnahmen ginge, könnte man auf die Idee kommen, die unter Leistungen in der Anlage SO zu erklären.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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