Arbeitszimmer in der Betriebskostenpauschale

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  • Picco
    Neuer Benutzer
    • 18.04.2009
    • 23

    #1

    Arbeitszimmer in der Betriebskostenpauschale

    Hallo, ihr hilfreichen Menschen,

    wird das Arbeitszimmer in der Betriebskostenpauschale erfasst oder ist es ein gesonderter Posten?

    Mit Dank und Gruß
    Picco
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3031

    #2
    Etaws mehr Infos zu deinem Problem wären für ein vernünftige Antwort nicht schlecht.
    Daher nur ganz kurz:

    Pauschalen und der Ansatz tasächlicher Kosten schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 46009

      #3
      Pauschalen und der Ansatz tasächlicher Kosten schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.
      Warum das nicht bei der ersten Antwort geglaubt wird, keine Ahnung:
      Hallo, muss ich in der Anlage EÜR (zusätzlich zu meiner Haupttätigkeit als Freiberuflerin) den Betrag eintragen, den ich aus einem Angestelltenverhältnis erzielt habe oder gehört dieser (nur) in die Anlage N? Und gleich noch eine Frage: Wenn das häusliche Arbeitszimmer den Schwerpunkt der Tätigkeit bildet, trage ich die Kosten
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Picco
        Neuer Benutzer
        • 18.04.2009
        • 23

        #4
        Hallo,

        kleine Ergänzung: Das häusliche Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt meiner Tätigkeit. Das habe ich so verstanden, dass die Homeoffice-Pauschale hier nicht greift, sondern die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Bei mir (Journalistin) könnte ich die Betriebsausgabenpauschale angeben, aber das lohnt sich eigentlich nur, wenn das Arbeitszimmer (schon allein aufgrund der Mietkosten) gesondert berücksichtigt würde.
        Beste Grüße
        Picco

        Die letzte Antwort von Charlie hatte ich nicht gesehen. Mein Fehler also. Danke!
        Zuletzt geändert von Picco; 02.08.2024, 06:55.

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        • irism
          Neuer Benutzer
          • 02.10.2022
          • 7

          #5
          Hallo zusammen,
          mein Mann war bisher freiberuflich tätig. Er macht jetzt seine Steuererklärung selbst und wüsste gern, wo man in Elster das Arbeitszimmer einträgt?

          Vielen Dank.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 46009

            #6
            Bei Selbstständigen gehören die Angaben in die EÜR (Gewinnermittlung).
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • irism
              Neuer Benutzer
              • 02.10.2022
              • 7

              #7
              Hallo,

              vielen Dank.

              Ergänzend müsste ich noch hinzufügen, dass mein Mann Rentner ist, seine Freiberuflichkeit Ende 2022 aufgegeben hat und jetzt einzelne Kleinaufträge durchführt.

              Wo müssten dann die Kosten für das Arbeitszimmer eingetragen werden?

              Viele Grüße

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              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15397

                #8
                Kleinaufträge, Großaufträge, gelegentliche Aufträge, regelmäßige, immerwährende etc. ... Wenn nicht bilanziert wird, dann gehören bei Selbständigen die Einnahmen und die Ausgaben in die EÜR! Es gibt kein spezielles Formular für 'Kleinaufträge'.

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                • irism
                  Neuer Benutzer
                  • 02.10.2022
                  • 7

                  #9
                  Hallo,

                  vielen Dank. Das war sehr hilfreich.

                  Viele Grüße

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 46009

                    #10
                    Wenn es um ganz seltene Kleinaufträge mit sehr geringen Einnahmen ginge, könnte man auf die Idee kommen, die unter Leistungen in der Anlage SO zu erklären.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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