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Beerdigungskosten

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    Beerdigungskosten

    Hallo, wo trage ich aussergewöhnliche Belastungen (Beerdigungskosten) ein?

    #2
    Das könnte in die Einkommensteuererklärung passen.

    (Dort dann in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen).

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      #3
      Eingetragen muss allerdings auch der Wert des Nachlasses, soweit dieser ausreicht um die Kosten zu decken.

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        #4
        Hallo TheMue64!

        Telepeter schrieb
        ... soweit dieser ausreicht um die Kosten zu decken
        ist "unglücklich formuliert" und so nicht korrekt:

        Der Wert des Erbteils, den Sie erhalten, ist immer und vollständig den Kosten gegenzurechnen!

        Gibt es mehrere Erben und keine testamtentarische Bestimmung, wer die Beerdigungskosten zu tragen hat, ist der Wert des gesamten Erbes einzutragen und gegenzurechnen!





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          #5
          Ich würde ja gerne erstmal die Zeile finden, wo ich meine aussergewöhnlichen Belastungen eintragen kann...

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            #6
            Du musst bei der geoeffneten Einkommensteuererklaerung eine separate Anlage hinzufuegen! Weist du wie das geht?
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Update. Bin wohl zu ungeduldig. Nach einiger Sucherei habe ich alles gefunden. Jetzt bin ich mal gespannt, ob der errechnete Betrag wirklich auf mein Konto überwiesen wird. Ich danke euch für die Antworten...

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