Hallo, wo trage ich aussergewöhnliche Belastungen (Beerdigungskosten) ein?
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Keine Ankündigung bisher.
Beerdigungskosten
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Hallo TheMue64!
Telepeter schrieb... soweit dieser ausreicht um die Kosten zu decken
Der Wert des Erbteils, den Sie erhalten, ist immer und vollständig den Kosten gegenzurechnen!
Gibt es mehrere Erben und keine testamtentarische Bestimmung, wer die Beerdigungskosten zu tragen hat, ist der Wert des gesamten Erbes einzutragen und gegenzurechnen!
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