Hallo zusammen,
mein Freund und ich (nicht verheiratet) haben zusammen im Jahr 2023 eine Wohnung gekauft, Eigentumsverhältnisse 50/50. Wir haben keine Gesellschaft oder ähnliches gestellt, wir sind einfach zwei Miteigentümer. Die Wohnung ist - nach wie vor - weiter vermietet. Zum ersten Mal machen wir die Steuererklärung für diese Wohnung.
Wir haben folgendes verstanden, hoffentlich sind sie richtig:
mein Freund und ich (nicht verheiratet) haben zusammen im Jahr 2023 eine Wohnung gekauft, Eigentumsverhältnisse 50/50. Wir haben keine Gesellschaft oder ähnliches gestellt, wir sind einfach zwei Miteigentümer. Die Wohnung ist - nach wie vor - weiter vermietet. Zum ersten Mal machen wir die Steuererklärung für diese Wohnung.
Wir haben folgendes verstanden, hoffentlich sind sie richtig:
- Wir brauchen folgenden Anlagen für die WOHNUNG:
- Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B)
- Anlagen FB
- Anlage FE1: Besteuerungsgrundlagen - laufende Einkünfte -> für uns ist die 4 - Einkunftsart: Vermietung und Verpachtung relevant
- Anlage V
- Das Ergebnis (z.B. Verlust von 100€) von der Anlage V für die Wohnung, können wir bei der separaten Einkommensteuererklärung wieder in Anlage V erklären, aber dann nur noch eine Zahl (z.B. -50€) eintragen.
- Wir sind "eine Gesellschaft / eine Gemeinschaft / ein ähnliches Modell i. S. d. §§ 2b / 15b EStG"
- Wir sind "Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung"
- Wir haben Aufteilung des Gewinns nach Bruchteil 1/2
- Bei FE 1 unter 4 - Einkunftsart: Vermietung und Verpachtung in der Zeile 54 "nach Schlüssel zu verteilen" haben wir das Ergebnis aus Anlage V für die Wohnung (z.B. -100€) eingegeben, ist es richtig so?
- Bei FE 1 unter 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen haben wir wieder die 2 Beteiligten hinzugefügt, also die jeweilige "Nummer des Beteiligten", aber welche Zeile müssen wir sonst noch erfüllen? Wir haben zwei mal ähnliche Fehler bekommen - "Sie haben angegeben, dass Sie Angaben für '1' machen möchten, haben aber außer der Angabe im Feld 'Nummer des Beteiligten' keine weiteren Angaben getätigt".
- Bei Anlage V sollen wir doch die Ausgaben für die Wohnung erklären. In unserem Fall haben wir noch keine Nebenkostenabrechnung von der Hausverwaltung bekommen. Wir wissen nur der Mieter bezahlt z.B. mntl. 100€ Nebenkosten an uns und wir bezahlen z.B. mntl. 120€ Nebenkosten an der Hausverwaltung. Aber was genau, also wie viel davon ist Heizung, Verwaltung etc. haben wir keine Ahnung. Was sollen wir in diesem Fall machen?
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