2023 habe ich die Situation, dass das Kind zu 100 % bei mir gelebt hat, aber ich kein Kindergeld erhalten habe. Möglich, dass noch ein Antrag läuft oder auch nicht, dass ich noch nachträglich was kriege oder nicht, alles völlig unklar. Andere Behörde, anderes Problem.
Wie "verwurste" ich diese Unklarheit in der Anlage Kind? Z. B. Zeile 6 "Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen für 2023" - wer weiß schon, ob "Anspruch" bestehen würde wenn ich es versuchen würde? Ist ein Steuerfreibetrag überhaupt möglich, oder wäre das nur, wenn ich auch das Geld tatsächlich gekriegt hätte (dann mit Günstigerprüfung, klar)?
Ansonsten war mein ursprüngliches Verständnis so:
Das würde dann bedeuten, dass das Finanzamt quasi so tut, als sei das Kindergeld ausbezahlt worden. Ggf. würde dann das nicht existierende Kindergeld eingezogen, aber dafür ein als günstiger berechneter Freibetrag gewährt. Es würde aber auch bedeuten, dass ich quasi als Laie beurteilen muss, ob "Anspruch" theoretisch bestehen WÜRDE, also was die Familienkasse entscheiden SOLLTE, hätte ich es beantragt. Oder doch leer lassen?
Im Endeffekt ist mein Minus so oder so wieder genau das fehlende Kindergeld. Weitere Verluste durch "überhöhte Steuern" o. ä. können nicht auftreten.
Wenigstens ist nach diesen konfusen Erläuterungen meiner Denkweise allen klar, warum es für mich einfacher ist, einfach kein Kindergeld zu beziehen.
Wie "verwurste" ich diese Unklarheit in der Anlage Kind? Z. B. Zeile 6 "Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen für 2023" - wer weiß schon, ob "Anspruch" bestehen würde wenn ich es versuchen würde? Ist ein Steuerfreibetrag überhaupt möglich, oder wäre das nur, wenn ich auch das Geld tatsächlich gekriegt hätte (dann mit Günstigerprüfung, klar)?
Ansonsten war mein ursprüngliches Verständnis so:
- Zeile 6 auf 0 oder leer (kein "Anspruch")
- Sonst alles wie immer
- Es wird kein Freibetrag gewährt (wohl falsch! dennoch Günstigerprüfung! s.u.)
Das würde dann bedeuten, dass das Finanzamt quasi so tut, als sei das Kindergeld ausbezahlt worden. Ggf. würde dann das nicht existierende Kindergeld eingezogen, aber dafür ein als günstiger berechneter Freibetrag gewährt. Es würde aber auch bedeuten, dass ich quasi als Laie beurteilen muss, ob "Anspruch" theoretisch bestehen WÜRDE, also was die Familienkasse entscheiden SOLLTE, hätte ich es beantragt. Oder doch leer lassen?
Im Endeffekt ist mein Minus so oder so wieder genau das fehlende Kindergeld. Weitere Verluste durch "überhöhte Steuern" o. ä. können nicht auftreten.
Wenigstens ist nach diesen konfusen Erläuterungen meiner Denkweise allen klar, warum es für mich einfacher ist, einfach kein Kindergeld zu beziehen.
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