Im letzten Jahr war meine HV so unfreundlich, die Abrechnung erst im November vorzulegen.
Weil meine vorher beantragte Fristverlängerung kurz davor ablief. kam es prompt zur Warnung im Bescheid, diesmal sei noch von einer Strafsteuer abgesehen worden, aber nächstes mal …usw.
Heuer 2024 liegt sie im Sept wieder noch nicht vor.
Zusätzlich zu einer Fristverlängerung (die über mein Elster immer etwas Unsicherheit zurück lässt, weil nur Ablehnungen überhaupt beantwortet werden und man nicht weiß, wie lange man noch auf eine solche warten müsste, um Klarheit zu haben) möchte ich gerne flankierend vorläufig eine Erklärung abgeben mit anschliessender Korrekturmöglichkeit (diesmal mit Hausgeldern, statt mit Kostenauflistung laut Abrechnung).
Laut Beschlussprotokoll der WEG sollten in 2023 aber grössere Instandhaltungsreparaturen aus der Rücklage bezahlt werden. Die Hausgelder kenne ich ja, aber die Rücklagenentnahme nicht und könnte sie auch nicht belegen.
Wie kann man denn eine Erklärung sozusagen vorläufig abgeben und verhindern, dass unter Umständen der Bescheid zu rasch für eine Berichtigung kommt, ein Monat Widerspruchsfrist abläuft und dann ein Widerspruch abgelehnt wird, weil der Bescheid wg Fristablauf rechtsgültig ist?
Wäre es möglich, in den „zusätzlichen zu berücksichtigen Sachverhalten“ im Formular auf die Vorläufigkeit wg. fehlender Abrechnung hinzuweisen und dort zu bitten, den Bescheid entweder erst im Folgejahr oder mit dem Zusatz des Vorbehalts für eine Nachprüfung zu erlassen? Bescheide mit einem solchen Vorbehalt haben angeblich keine Widerspruchsfrist.
Oder das ganze lieber schriftlich mit Bitte um Bestätigung erläutern?
Was könnte man sonst tun?
(klar, telefonieren, habs aber gern schriftlich)
Weil meine vorher beantragte Fristverlängerung kurz davor ablief. kam es prompt zur Warnung im Bescheid, diesmal sei noch von einer Strafsteuer abgesehen worden, aber nächstes mal …usw.
Heuer 2024 liegt sie im Sept wieder noch nicht vor.
Zusätzlich zu einer Fristverlängerung (die über mein Elster immer etwas Unsicherheit zurück lässt, weil nur Ablehnungen überhaupt beantwortet werden und man nicht weiß, wie lange man noch auf eine solche warten müsste, um Klarheit zu haben) möchte ich gerne flankierend vorläufig eine Erklärung abgeben mit anschliessender Korrekturmöglichkeit (diesmal mit Hausgeldern, statt mit Kostenauflistung laut Abrechnung).
Laut Beschlussprotokoll der WEG sollten in 2023 aber grössere Instandhaltungsreparaturen aus der Rücklage bezahlt werden. Die Hausgelder kenne ich ja, aber die Rücklagenentnahme nicht und könnte sie auch nicht belegen.
Wie kann man denn eine Erklärung sozusagen vorläufig abgeben und verhindern, dass unter Umständen der Bescheid zu rasch für eine Berichtigung kommt, ein Monat Widerspruchsfrist abläuft und dann ein Widerspruch abgelehnt wird, weil der Bescheid wg Fristablauf rechtsgültig ist?
Wäre es möglich, in den „zusätzlichen zu berücksichtigen Sachverhalten“ im Formular auf die Vorläufigkeit wg. fehlender Abrechnung hinzuweisen und dort zu bitten, den Bescheid entweder erst im Folgejahr oder mit dem Zusatz des Vorbehalts für eine Nachprüfung zu erlassen? Bescheide mit einem solchen Vorbehalt haben angeblich keine Widerspruchsfrist.
Oder das ganze lieber schriftlich mit Bitte um Bestätigung erläutern?
Was könnte man sonst tun?
(klar, telefonieren, habs aber gern schriftlich)
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