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Vermietung: HV Abrechnung noch nicht da. Welche Alternative zu Fristverlängerung?

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    Vermietung: HV Abrechnung noch nicht da. Welche Alternative zu Fristverlängerung?

    Im letzten Jahr war meine HV so unfreundlich, die Abrechnung erst im November vorzulegen.
    Weil meine vorher beantragte Fristverlängerung kurz davor ablief. kam es prompt zur Warnung im Bescheid, diesmal sei noch von einer Strafsteuer abgesehen worden, aber nächstes mal …usw.

    Heuer 2024 liegt sie im Sept wieder noch nicht vor.

    Zusätzlich zu einer Fristverlängerung (die über mein Elster immer etwas Unsicherheit zurück lässt, weil nur Ablehnungen überhaupt beantwortet werden und man nicht weiß, wie lange man noch auf eine solche warten müsste, um Klarheit zu haben) möchte ich gerne flankierend vorläufig eine Erklärung abgeben mit anschliessender Korrekturmöglichkeit (diesmal mit Hausgeldern, statt mit Kostenauflistung laut Abrechnung).

    Laut Beschlussprotokoll der WEG sollten in 2023 aber grössere Instandhaltungsreparaturen aus der Rücklage bezahlt werden. Die Hausgelder kenne ich ja, aber die Rücklagenentnahme nicht und könnte sie auch nicht belegen.

    Wie kann man denn eine Erklärung sozusagen vorläufig abgeben und verhindern, dass unter Umständen der Bescheid zu rasch für eine Berichtigung kommt, ein Monat Widerspruchsfrist abläuft und dann ein Widerspruch abgelehnt wird, weil der Bescheid wg Fristablauf rechtsgültig ist?

    Wäre es möglich, in den „zusätzlichen zu berücksichtigen Sachverhalten“ im Formular auf die Vorläufigkeit wg. fehlender Abrechnung hinzuweisen und dort zu bitten, den Bescheid entweder erst im Folgejahr oder mit dem Zusatz des Vorbehalts für eine Nachprüfung zu erlassen? Bescheide mit einem solchen Vorbehalt haben angeblich keine Widerspruchsfrist.

    Oder das ganze lieber schriftlich mit Bitte um Bestätigung erläutern?

    Was könnte man sonst tun?
    (klar, telefonieren, habs aber gern schriftlich)



    #2
    Die Hausgelder kenne ich ja, aber die Rücklagenentnahme nicht und könnte sie auch nicht belegen.
    Und eure Hausverwaltung ist telefonisch nicht erreichbar ? Den eigenen Anteil zu berechnen, sollte ja nicht so schwierig sein !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Charlie24: Wie soll der Benutzer seinen Anteil berechnen, wenn er die Höhe der Reparaturkosten und die Entnahme aus der Rücklage nicht kennt? Das klingt nach einem Missverständnis.

      Wäre es möglich, in den „zusätzlichen zu berücksichtigen Sachverhalten“ im Formular auf die Vorläufigkeit wg. fehlender Abrechnung hinzuweisen und dort zu bitten, den Bescheid entweder erst im Folgejahr oder mit dem Zusatz des Vorbehalts für eine Nachprüfung zu erlassen? Bescheide mit einem solchen Vorbehalt haben angeblich keine Widerspruchsfrist.
      zieglerstefankarl (zsk):
      - Die Einspruchsfrist wird nur für die formulierten Vorbehalte vorläufig aufgehoben.
      - Eine vergleichbare Vorgehensweise mit entsprechendem Hinweis ans Finanzamt habe ich in einem anderen Thread als Alternative zur Fristverlängerung vorgeschlagen.

      Ergänzung: Hier der von zieglerstefankarl in # 5 nachgefragte Thread:
      https://forum.elster.de/anwenderforu...i-vermietungen
      Zuletzt geändert von timote; 23.09.2024, 11:16. Grund: Ergänzung
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Und eure Hausverwaltung ist telefonisch nicht erreichbar ? Den eigenen Anteil zu berechnen, sollte ja nicht so schwierig sein !
        So gut wie nicht. Das ist ein anderes leidiges Thema. Anderern Tip parat?

        Kommentar


          #5
          Zitat von timote Beitrag anzeigen


          zieglerstefankarl (zsk):
          - Eine vergleichbare Vorgehensweise mit entsprechendem Hinweis ans Finanzamt habe ich in einem anderen Thread als Alternative zur Fristverlängerung vorgeschlagen.
          Kann ich leider nicht finden unter User timote.
          Welches Schlüsselwort in der Suche oder welcher Thread?

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