Ich versuche den Einwilligungscode bei "Einwilligung zur elektornischen Bekanngabe" einzugeben. Doch wo? ich sehe kein Feld, oder eine Maske zum Eingeben? Wie soll das bitte funktionieren? Vielen Dank für eine Antwort.
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Wo gebe ich den Einwilligungscode ein?
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Danke... ich habe ja den Code..bin ja auch bei "Einwilligung zur elektornischen Bekanngabe" aber ich sehe da nirgendwo ein Feld etc. wo ich diesen Code eingeben kann. Warum muss das alles so kompliziuert gemacht werden? Alles andere ist klar...aber ich brauche eine direkte Antwort bitte, WO, an welcher Stelle ich den Code eingebe? Vielen Dank
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Hallo Indigo und L. E. Fant
versuche den Einwilligungscode bei "Einwilligung zur elektornischen Bekanngabe" einzugeben.
Versuch's doch mal unter Formulare&Leistungen - Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe - dann die drei Punkte
Hier bist du richtig! Da kannst du auch später noch mal was editieren.
Gruß Hans
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
in "Elster 2023" gibt es nirgends mehr die Funktion "Auswahl der Form der Bekanntgabe"... !?
es gibt nur noch "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" ... !?
Indigo
ziehen Sie "das Ding" doch einfach mal hier durch:
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um hierher zu kommen, musste man sich ja schon authentifiziert anmelden - also vielleicht benötigt man in Elster überhaupt keinen Einwilligungscode mehr - warum auch ... !?
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Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigenalso vielleicht benötigt man in Elster überhaupt keinen Einwilligungscode mehr - warum auch ... !?
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Zitat von multi Beitrag anzeigen
Weil der Gesetzgeber sowas wie Zusammenveranlagung erfunden hat ... !?
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und nach Eingabe der IdNr der Ehefrau klicke ich auf weiter
und gelange zur letzten Seite "Formular absenden" mit den von mir eingegebenen Daten
und der Information
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und danach geht's zum Authenticator
da besteht nirgends die Möglichkeit, einen Einwilligungscode einzugeben!
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mmhh - wenn ich eine Vollmacht "ohne Einwilligung" für eine andere Person habe, kann ich über die Vollmachtnehmerübersicht die "Elektronische Bekanntgabe bearbeiten" - dabei muss ich nur ein Häkchen setzen, da muss kein "Einwilligungscode" eingegeben werden:
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und dann geht' zur Übersicht der eingegebenen Daten und zum Authenticator.
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Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigenda besteht nirgends die Möglichkeit, einen Einwilligungscode einzugeben!
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So wie ich das sehe, gibt es zur Zeit mehrere Möglichkeiten. Wenn man bereits Vollmachtnehmer ist, dann geht es auch so.
Meine Frau hat mir aber keine Vollmacht erteilt und deshalb habe ich ihre Einwilligung per EWC in die elektronische Bekanntgabe gebraucht.
Das erfolgte damals wie heute über Formulare & Leistungen > Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe und dort dann über den
Button mit den 3 Punkten auf der rechten Seite. Da ich keine inaktive Einwilligung angelegt habe, kann ich keinen Screenshot hochladen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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