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Wo gebe ich den Einwilligungscode ein?

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    Wo gebe ich den Einwilligungscode ein?

    Ich versuche den Einwilligungscode bei "Einwilligung zur elektornischen Bekanngabe" einzugeben. Doch wo? ich sehe kein Feld, oder eine Maske zum Eingeben? Wie soll das bitte funktionieren? Vielen Dank für eine Antwort.

    #2
    https://forum.elster.de/anwenderforu...ungscode%22%7D

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      #3
      Hallo Indigo!

      grafik.png

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        #4
        Danke... ich habe ja den Code..bin ja auch bei "Einwilligung zur elektornischen Bekanngabe" aber ich sehe da nirgendwo ein Feld etc. wo ich diesen Code eingeben kann. Warum muss das alles so kompliziuert gemacht werden? Alles andere ist klar...aber ich brauche eine direkte Antwort bitte, WO, an welcher Stelle ich den Code eingebe? Vielen Dank

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          #5
          Und dieser Weg hier:

          https://forum.elster.de/anwenderforu...744#post411744

          führt nicht weiter?

          Kommentar


            #6
            Hallo Indigo und L. E. Fant


            versuche den Einwilligungscode bei "Einwilligung zur elektornischen Bekanngabe" einzugeben.

            Versuch's doch mal unter Formulare&Leistungen - Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe - dann die drei Punkte

            Hier bist du richtig! Da kannst du auch später noch mal was editieren.

            Gruß Hans

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Und dieser Weg hier:

              https://forum.elster.de/anwenderforu...744#post411744

              führt nicht weiter?
              und Indigo

              in "Elster 2023" gibt es nirgends mehr die Funktion "Auswahl der Form der Bekanntgabe"... !?

              es gibt nur noch "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" ... !?

              Indigo

              ziehen Sie "das Ding" doch einfach mal hier durch:

              grafik.png
              um hierher zu kommen, musste man sich ja schon authentifiziert anmelden - also vielleicht benötigt man in Elster überhaupt keinen Einwilligungscode mehr - warum auch ... !?

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                #8
                Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                also vielleicht benötigt man in Elster überhaupt keinen Einwilligungscode mehr - warum auch ... !?
                Weil der Gesetzgeber sowas wie Zusammenveranlagung erfunden hat ... !?

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                  #9
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen

                  Weil der Gesetzgeber sowas wie Zusammenveranlagung erfunden hat ... !?
                  ja und weiter - wo ist denn nun dieser Einwilligungscode einzugeben? Wenn ich mich unter "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" durchhangle, komme ich auf der vorletzten Seite auf folgende Eingabemöglichkeiten

                  grafik.png
                  grafik.png
                  und nach Eingabe der IdNr der Ehefrau klicke ich auf weiter
                  und gelange zur letzten Seite "Formular absenden" mit den von mir eingegebenen Daten
                  und der Information

                  grafik.png
                  und danach geht's zum Authenticator

                  da besteht nirgends die Möglichkeit, einen Einwilligungscode einzugeben!

                  Kommentar


                    #10
                    mmhh - wenn ich eine Vollmacht "ohne Einwilligung" für eine andere Person habe, kann ich über die Vollmachtnehmerübersicht die "Elektronische Bekanntgabe bearbeiten" - dabei muss ich nur ein Häkchen setzen, da muss kein "Einwilligungscode" eingegeben werden:

                    grafik.png
                    und dann geht' zur Übersicht der eingegebenen Daten und zum Authenticator.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                      da besteht nirgends die Möglichkeit, einen Einwilligungscode einzugeben!
                      Der Code wurde ja auch noch nicht verschickt. Was steht denn jetzt bei Inaktive Einwilligungen?

                      Kommentar


                        #12
                        So wie ich das sehe, gibt es zur Zeit mehrere Möglichkeiten. Wenn man bereits Vollmachtnehmer ist, dann geht es auch so.

                        Meine Frau hat mir aber keine Vollmacht erteilt und deshalb habe ich ihre Einwilligung per EWC in die elektronische Bekanntgabe gebraucht.

                        Das erfolgte damals wie heute über Formulare & Leistungen > Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe und dort dann über den

                        Button mit den 3 Punkten auf der rechten Seite. Da ich keine inaktive Einwilligung angelegt habe, kann ich keinen Screenshot hochladen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo Charlie24, und natürlich alle anderen Interessierten,

                          sag ich doch, siehe '#6.

                          Gruß - Hans

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo Charlie24 und Hans53

                            mir fehlen die "drei Punkte" ... !?

                            grafik.png

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                              #15
                              Hallo Uwe64,

                              bist du auch eingeloggt?

                              Gruß - Hans

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