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Anwaltskosten (aus Arbeitsrecht) wo bei Elster eintragen

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    Anwaltskosten (aus Arbeitsrecht) wo bei Elster eintragen

    Hallo, ich verzweifel gerade etwas.

    2024 habe ich eine Klage gegen mein Arbeitgeber eingereicht bei der es zu einer Abfindungssumme gekommen ist. Ich finde leider kein passendes Feld wo ich die Anwalts/Verfahrenskosten von meinem Rechtsanwalt eintragen kann?

    Wäre super nett wenn mir jemand sagen kann, wo man das korrekt einträgt.

    Danke für eure Mühe und alles Gute für 2025

    #2
    Sofern die im Zusammenhang stehen mit steuerbegünstigten Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre, dann in der Anlage N ganz am Ende Zeile 83. Soweit die Kosten nicht zu steuerbegünstigten Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre geführt haben, also zum laufenden Arbeitslohn gehören, dann Zeile 65.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hi Picard777, danke für deine schnelle Antwort.

      Ich habe eine kleine Entschädigung von ein paar Tausend Euro erhalten und meine Beschäftigung ging noch bis September 2024. Seitdem arbeite ich bei einem neuen Arbeitgeber. Liege ich dann richtig, dass ich es in Zeile 83 eintragen muss?

      Vielen vielen Dank

      Kommentar


        #4
        Liege ich dann richtig, dass ich es in Zeile 83 eintragen muss?
        Es ist jedenfalls nicht falsch. Ob für die Entschädigung eine Steuerermäßigung nach § 34 EStG in Betracht kommt,

        entscheidet letztlich das Finanzamt. Wenn ja, dann werden diese Werbungskosten davon abgezogen, so dass es

        richtig ist, sie an dieser Stelle einzutragen. Mein ELSTER rechnet generell mit der Ermäßigung, wenn du sie

        in Zeile 17 oder 18 der Anlage N erfasst. Gibt es denn bereits eine Lohnsteuerbescheinigung für 2024 ?
        Zuletzt geändert von Charlie24; 13.01.2025, 10:38. Grund: fälschlich § 34a EStG geschrieben, richtig § 34 EStG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja die Lohnsteuerbescheinigung habe ich bekommen, dort steht auch die Abfindung inkl. der dazugehörigen Steuer usw. dabei und wurde in Elster automatisch mit dem Übernehmen dieser Bescheinigung ausgefüllt. Kompliziert :-)

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            #6
            Kompliziert :-)
            Eigentlich ist es nicht kompliziert. Wahrscheinlich wird das Finanzamt die der Abfindung zugrunde liegende Vereinbarung anfordern.

            Wenn die Abfindung unter Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist, hat sie bereits der AG ermäßigt versteuert.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ja genau wird unter 10 aufgeführt und auch die dazugehörigen Steuern in den nächsten Zeilen. Das wird auch in Elster bereits korrekt angezeigt. Ich trage das mit den Anwaltskosten so ein wie von dir geschrieben, dann wird es schon passen ansonsten soll sich das Finanzamt gerne erklären und ich änder es :-) Danke dir vielmals

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Es ist jedenfalls nicht falsch. Ob für die Entschädigung eine Steuerermäßigung nach § 34a EStG in Betracht kommt,

                entscheidet letztlich das Finanzamt. Wenn ja, dann werden diese Werbungskosten davon abgezogen, so dass es

                richtig ist, sie an dieser Stelle einzutragen. Mein ELSTER rechnet generell mit der Ermäßigung, wenn du sie

                in Zeile 17 oder 18 der Anlage N erfasst. Gibt es denn bereits eine Lohnsteuerbescheinigung für 2024 ?
                Charlie24 hat sicher § 34 EStG gemeint, nicht § 34a EStG.
                Schönen Gruß

                Picard777

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                  #9
                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen

                  Charlie24 hat sicher § 34 EStG gemeint, nicht § 34a EStG.
                  Und was ist der grundlegende Unterschied zwischen §34 und §34a EStG in diesem Zusammenhang? Das verstehe ich nicht ganz.
                  Ich mache meine Steuern und verlasse mich dabei manchmal hier auf den Zufall

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von KieferGr Beitrag anzeigen

                    Und was ist der grundlegende Unterschied zwischen §34 und §34a EStG in diesem Zusammenhang? Das verstehe ich nicht ganz.
                    Ehrlich gesagt verstehe ich die Frage nicht. 34 und 34a betreffen völlig unterschiedliche Dinge, das ist ungefähr so, als würde ich fragen, was der grundlegende Unterschied zwischen einem Auto und einem Flugzeug ist.

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                      #11
                      Charlie24 hat sicher § 34 EStG gemeint
                      So ist es ! Keine Ahnung, warum ich da ein a dahinter geschrieben habe. Ich bessere das aus..
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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