Hallo,
Handwerkerleistungen können in ELSTER im Hauptvordruck in Zeile 75 auf Seite 3 unter dem Bereich „Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen“ eingetragen. So weit, so gut.
Aber wie trage ich diese ein, wenn es sich um Handwerkerleistungen handelt, die das gesamte Mehrfamilienhaus, in dem ich meine Eigentumswohnung habe, betroffen haben und die daher von der Wohnungseigentümergemeinschaft zusammen getragen wurden, mich natürlich eingeschlossen? Kann ich die Kosten durch die Anzahl aller Wohnungseigentümer teilen und komme so auf meinen Anteil? Und wenn ja, muss ich das irgendwo eintragen?
Ich nehme an, die Rechnung des handwerklichen Betriebs, welcher die Arbeiten durchgeführt hat, lade ich zusammen mit meiner Steuererklärung hoch, richtig? Aus dieser ist nicht ersichtlich, welchen Anteil an den Arbeitskosten ich getragen habe, sondern dort ist nur die Gesamtsumme sichtbar.
Handwerkerleistungen können in ELSTER im Hauptvordruck in Zeile 75 auf Seite 3 unter dem Bereich „Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen“ eingetragen. So weit, so gut.
Aber wie trage ich diese ein, wenn es sich um Handwerkerleistungen handelt, die das gesamte Mehrfamilienhaus, in dem ich meine Eigentumswohnung habe, betroffen haben und die daher von der Wohnungseigentümergemeinschaft zusammen getragen wurden, mich natürlich eingeschlossen? Kann ich die Kosten durch die Anzahl aller Wohnungseigentümer teilen und komme so auf meinen Anteil? Und wenn ja, muss ich das irgendwo eintragen?
Ich nehme an, die Rechnung des handwerklichen Betriebs, welcher die Arbeiten durchgeführt hat, lade ich zusammen mit meiner Steuererklärung hoch, richtig? Aus dieser ist nicht ersichtlich, welchen Anteil an den Arbeitskosten ich getragen habe, sondern dort ist nur die Gesamtsumme sichtbar.
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