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Handwerkerleistungen bei Mehrfamilienhaus - welchen Anteil/wie eintragen?

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    Handwerkerleistungen bei Mehrfamilienhaus - welchen Anteil/wie eintragen?

    Hallo,

    Handwerkerleistungen können in ELSTER im Hauptvordruck in Zeile 75 auf Seite 3 unter dem Bereich „Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen“ eingetragen. So weit, so gut.
    Aber wie trage ich diese ein, wenn es sich um Handwerkerleistungen handelt, die das gesamte Mehrfamilienhaus, in dem ich meine Eigentumswohnung habe, betroffen haben und die daher von der Wohnungseigentümergemeinschaft zusammen getragen wurden, mich natürlich eingeschlossen? Kann ich die Kosten durch die Anzahl aller Wohnungseigentümer teilen und komme so auf meinen Anteil? Und wenn ja, muss ich das irgendwo eintragen?
    Ich nehme an, die Rechnung des handwerklichen Betriebs, welcher die Arbeiten durchgeführt hat, lade ich zusammen mit meiner Steuererklärung hoch, richtig? Aus dieser ist nicht ersichtlich, welchen Anteil an den Arbeitskosten ich getragen habe, sondern dort ist nur die Gesamtsumme sichtbar.

    #2
    Du gehst nach dem was in der Hausgeldabrechnung steht. Auf Anforderung ist diese dann natürlich vorzulegen.

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      #3
      Dein Anteil müsste sich aus der Neben-, bzw. Betriebskostenabrechnung ergeben. Belege brauchst du erstmal nicht.

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        #4
        Also die Hausgeldabrechnung gab es in der Vergangenheit immer gegen eine Gebühr von etwa 30 EUR auf Anforderung bei der Hausverwaltung. In dieser waren aber nur haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Hausmeisterservice) enhalten und kleinere Handwerkerarbeiten wie Leuchtelemente, Schalter, etc. im Bereich des Gemeinschaftseigentums des Mehrfamiliengebäudes.

        Hier geht es aber nun um einen richtig großen Posten. Die komplette Heizanlage wurde letztes Jahr gegen eine neue ausgetauscht, was die WEG auch über 30.000 EUR gekostet hat und was vom gemeinsamen Instandhaltungsguthaben der WEG bereits bezahlt wurde. Eine Kopie der Rechnung ging an alle WEG. Dort ist aber wie gesagt nur die Gesamtsumme ersichtlich.

        Wird der entsprechende Anteil dieser riesigen Rechnung tatsächlich in der Hausgeldabrechnung zu finden sein?

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          #5
          Die Aufteilung solcher das ganze Haus betreffender Instandhaltungskosten erfolgt typischerweise nach dem Verhältnis der Wohnflächen. Das kannst Du auch selbst ausrechnen wenn Du die Gesamtwohnfläche des Hauses und Deine eigene Wohnfläche hast. Und wenn Du die Rechnungskopie hast kannst Du da auch den Anteil der Lohnkosten (einschließlich MWSt.) rausziehen. Vorlegen musst Du die Rechnung nur auf Anforderung.

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            #6
            ... erfolgt typischerweise nach dem Verhältnis der Wohnflächen
            oder auch nach den mit dem Sondereigentum verbundenen Miteigentumsanteilen. Eigentlich sollte bekannt sein, wie Erhaltungsaufwand

            am Gemeinschaftseigentum in der WEG verteilt wird
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
              Die Aufteilung solcher das ganze Haus betreffender Instandhaltungskosten erfolgt typischerweise nach dem Verhältnis der Wohnflächen. Das kannst Du auch selbst ausrechnen wenn Du die Gesamtwohnfläche des Hauses und Deine eigene Wohnfläche hast. Und wenn Du die Rechnungskopie hast kannst Du da auch den Anteil der Lohnkosten (einschließlich MWSt.) rausziehen. Vorlegen musst Du die Rechnung nur auf Anforderung.
              Richtig. Den Lohnkostenanteil aus der Rechnung herauszuziehen ist kein Problem. Die Wohnfläche meiner Wohnung ist mir auch bekannt, die der anderen jedoch nicht.

              Werde wie unten geschrieben daher meinen Miteigentumsanteil verwenden, dessen Angabe ich nun gefunden habe.

              Irgendwelche Unterlagen zu diesem sehr großen Handwerkerleistungsposten werde ich der Steuererklärung keine beiliegen und auch nicht angeben, wie ich die anteilige Berechnung durchgeführt habe, denn soweit ich das verstanden habe, brauche ich das nur auf Anfrage nachzureichen.
              Zuletzt geändert von Bioscientist; Heute, 20:02.

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                oder auch nach den mit dem Sondereigentum verbundenen Miteigentumsanteilen. Eigentlich sollte bekannt sein, wie Erhaltungsaufwand
                am Gemeinschaftseigentum in der WEG verteilt wird
                Das ist die erste Erhaltungsaufwand-Leistung, die durchgeführt wurde, seitdem ich Eigentümer bin, was noch nicht so lange ist. Ich habe jetzt alle meine Unterlagen durchgeschaut und in der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Angabe gefunden, die die Miteigentumsanteil meiner Wohnung angibt. Den werde ich dann für die anteilige Berechnung verwenden.

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