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Handwerkerleistungen bei Mehrfamilienhaus - welchen Anteil/wie eintragen?

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    Handwerkerleistungen bei Mehrfamilienhaus - welchen Anteil/wie eintragen?

    Hallo,

    Handwerkerleistungen können in ELSTER im Hauptvordruck in Zeile 75 auf Seite 3 unter dem Bereich „Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen“ eingetragen. So weit, so gut.
    Aber wie trage ich diese ein, wenn es sich um Handwerkerleistungen handelt, die das gesamte Mehrfamilienhaus, in dem ich meine Eigentumswohnung habe, betroffen haben und die daher von der Wohnungseigentümergemeinschaft zusammen getragen wurden, mich natürlich eingeschlossen? Kann ich die Kosten durch die Anzahl aller Wohnungseigentümer teilen und komme so auf meinen Anteil? Und wenn ja, muss ich das irgendwo eintragen?
    Ich nehme an, die Rechnung des handwerklichen Betriebs, welcher die Arbeiten durchgeführt hat, lade ich zusammen mit meiner Steuererklärung hoch, richtig? Aus dieser ist nicht ersichtlich, welchen Anteil an den Arbeitskosten ich getragen habe, sondern dort ist nur die Gesamtsumme sichtbar.

    #2
    Du gehst nach dem was in der Hausgeldabrechnung steht. Auf Anforderung ist diese dann natürlich vorzulegen.

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      #3
      Dein Anteil müsste sich aus der Neben-, bzw. Betriebskostenabrechnung ergeben. Belege brauchst du erstmal nicht.

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        #4
        Also die Hausgeldabrechnung gab es in der Vergangenheit immer gegen eine Gebühr von etwa 30 EUR auf Anforderung bei der Hausverwaltung. In dieser waren aber nur haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Hausmeisterservice) enhalten und kleinere Handwerkerarbeiten wie Leuchtelemente, Schalter, etc. im Bereich des Gemeinschaftseigentums des Mehrfamiliengebäudes.

        Hier geht es aber nun um einen richtig großen Posten. Die komplette Heizanlage wurde letztes Jahr gegen eine neue ausgetauscht, was die WEG auch über 30.000 EUR gekostet hat und was vom gemeinsamen Instandhaltungsguthaben der WEG bereits bezahlt wurde. Eine Kopie der Rechnung ging an alle WEG. Dort ist aber wie gesagt nur die Gesamtsumme ersichtlich.

        Wird der entsprechende Anteil dieser riesigen Rechnung tatsächlich in der Hausgeldabrechnung zu finden sein?

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          #5
          Die Aufteilung solcher das ganze Haus betreffender Instandhaltungskosten erfolgt typischerweise nach dem Verhältnis der Wohnflächen. Das kannst Du auch selbst ausrechnen wenn Du die Gesamtwohnfläche des Hauses und Deine eigene Wohnfläche hast. Und wenn Du die Rechnungskopie hast kannst Du da auch den Anteil der Lohnkosten (einschließlich MWSt.) rausziehen. Vorlegen musst Du die Rechnung nur auf Anforderung.

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            #6
            ... erfolgt typischerweise nach dem Verhältnis der Wohnflächen
            oder auch nach den mit dem Sondereigentum verbundenen Miteigentumsanteilen. Eigentlich sollte bekannt sein, wie Erhaltungsaufwand

            am Gemeinschaftseigentum in der WEG verteilt wird
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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