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Differenzbesteuerung Bemessungsgrundlage Einkaufspreis und Einfuhrumsatzsteuer

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    #16
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

    In der EÜR für 2024 sieht das anders aus.

    Offenbar ist der Verkaufspreis, soweit er den Verkaufspreis nicht übersteigt, als nicht steuerbarer Umsatz zu behandeln, also Zeile 15.
    https://www.frag-einen-anwalt.de/Dif...--f419493.html
    Danke! Ich hatte einen Denkfehler.
    Ich muss zuerst die Zifferenz mit 1,19 dividieren. Der Betrag kommt in Zeile 14.
    Dann den Differenzbetrag in die Zeile 15 eintragen und dann noch die Umsatzsteuer Diff×19/119 in Zeile 16 eintragen. Alle Posten kommulieren. So komme ich auf meine Betriebseinnahmen bei der Differenzmethode.
    Es lichtet sich der Schatten.

    Danke für die prompte Antwort

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      #17
      Ich habe nun für die Differenzbesteuerung ist Posten für die EÜV ausgerechnet. Die Betriebseinnahmen spiegeln die Betriebseinnahmen wider.

      Sie schrieben, bei der Umsatzsteuer wird der Nettobetrag eingegeben. D.h.

      VK 400 - EK 200 = 200 Marge Netto

      Also in meinem Beispiel muss ich 200€ in die Zeile bei der Umsatzsteuer eintragen? Ist das Richtig?

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        #18
        Oder heisst Nettomarge beim Rechenbeispie

        VK 300 - EK 200 = 100 Marge

        Nettomarge: 100/1.19= 84,03

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          #19
          Netto heißt, dass die Umsatzsteuer herausgerechnet werden muss. Also wie in Deinem Beitrag # 18.

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            #20
            Nochmals, ich habe meine EÜV revidiert, da ich ausschließlich gebrauchte Artikel verkaufe.War komplett falsch. Dies habe ich bei der Umsatzsteuer zum Glück und zu meinem Erschrecken gemerkt.
            Trotzdem habe ich Vorsteuer 900€ gezahlt.
            Nun habe ich meine Buchhaltung und meine Aus- und Eingaben komplett auf Differenzbesteuerung umgestellt. Das hat mich Schweiss und Nerven gekostet.
            Ich habe nun meine Zahlen soweit in Ordnung, so dass ich diese in Elster überführen kann.

            Betriebseinnahmen sind gesplittet und kommen in die Zeilen 14-16

            Die Vorsteuer geben ich in Zeile 57 an.

            Vorsorgungsleistungen Krankenkasse kommt noch hinzu.

            Ich benötige noch die Klärung: Welchen Betrag trage ich bei der Umsatzsteuer ein.

            Modell habe ich skizziert.

            Vielen Dank für die kompetenten Antworten

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              #21
              Ich versteh eigentlich nicht was Du jetzt noch wissen willst. Du hattest bisher ein paar Fragen zu Gewinnermittlung und Umsatzsteuer. Jetzt schmeißt Du einen Satz zur Krankenkasse hin. Hast Du dazu eine Frage?

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                #22
                Zu Le Fant:

                Ich habe von meiner Krankenkasse eine Aufschlüsslung meiner Beiträge erhalten und soll die Absetzbarkeit in die Versorgungsleistungen eintragen. Trage ich wohl in das Formular ein, hat aber nichts mit der Differenzbesteuerung zu tun.

                Danke für Deinen Beitrag bzw. Antwort

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                  #23
                  Hat überhaupt nichts mit Umsatzsteuer zu tun. Und auch nicht mit Gewinnermittlung.

                  Zitat von werk23 Beitrag anzeigen
                  soll die Absetzbarkeit in die Versorgungsleistungen eintragen
                  Du meinst Du kannst die Beiträge zur Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

                  Versicherungsbeiträge gehören grundsätzlich in die Anlage Vorsorgeaufwand zur Einkommensteuererklärung. Automatisch werden sie dort eingetragen, wenn Du den Bescheinigungsabruf nutzt.

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