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Beantragung der Steuererklärung?

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    Beantragung der Steuererklärung?

    Guten Tag.

    Ich bin eine Studentin. Ich bin ab dem 1. Oktober 2024 an der Universität RWTH Aachen als wissenschaftliche Mitarbeiterin angestellt. Ich möchte, dass mir die Steuer, die jeden Monat von meinem Einkommen abgezogen wurde, zurückerstattet wird. Ich habe die Website von Elster besucht, aber ich weiß immer noch nicht, wie ich die Steuererklärung beantragen soll. Bitte, helfen Sie mir dabei.

    #2
    Du musst einen neue Einkommensteuererklärung mit Hauptvordruck und Anlage N starten und einreichen.

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      #3
      Du musst einen neue Einkommensteuererklärung mit Hauptvordruck und Anlage N starten und einreichen.
      Zuerst musst du dich bei Mein ELSTER registrieren, also ein Benutzerkonto erstellen: https://www.elster.de/eportal/registrierungsart
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Das klappt aber nur, wenn Du bereits ein vollwertiges Benutzerkonto hast. Das ist das mit der Steuer.ID, die Registrierung mit e.Mailadresse reicht nicht.

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          #5
          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Du musst einen neue Einkommensteuererklärung mit Hauptvordruck und Anlage N starten und einreichen.
          Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Wenn Sie können, geben Sie mir bitte die Links zu beiden

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            #6
            Ich moechte, dass mir die Steuer, die jeden Monat von meinem Einkommen abgezogen wurde, zurueckerstattet wird.
            Wie kommst du denn darauf? Die Verguetung wissenschaftlicher Mitarbeiter/innen ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. In Ausnahmefaellen werden studentische Aushilfskraefte als wissenschaftliche Mitarbeiter beschaeftigt, bei denen die Werkstudentenregelungen zu beachten sind, sodass das Arbeitsentgelt dann lediglich rentenversicherungspflichtig ist. Es kann natuerlich sein, dass du mit der Abgabe einer Steuererklaerung schon aufgrund der Werbungspauschale ein paar Euros zurueck bekommst, aber im Normalfall nicht alles. Wie sagt man so schoen: Versuch macht klug. Und bei Elster bekommst du ja auch eine schoene Vorausberechnung ;-)
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Zitat von taxmax Beitrag anzeigen
              Wenn Sie können, geben Sie mir bitte die Links zu beiden
              https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl

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                #8
                Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
                Das klappt aber nur, wenn Du bereits ein vollwertiges Benutzerkonto hast. Das ist das mit der Steuer.ID, die Registrierung mit e.Mailadresse reicht nicht.
                Ich danke Ihnen. Was muss ich nach der Registrierung tun, um die Steuer.ID zu erhalten?

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                  #9
                  Drei Monate Lohn könnten aber unter dem Grundfreibetrag sein.
                  https://www.elster.de/eportal/formul...eformulare/est
                  Vorher registrieren ist nicht schlecht.

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                    #10
                    Die Steuer ID erhält man mit Geburt. Nach der Registrierung kann man ein Elsterzertifikat bekommen.

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                      #11
                      Vielen Dank!

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                        #12
                        Zitat von taxmax Beitrag anzeigen
                        Was muss ich nach der Registrierung tun, um die Steuer.ID zu erhalten?
                        Idealerweise registrierst Du Dich mit der Steuer-ID. Die musst Du also schon haben.

                        Wenn Du in Deutschland gemeldet bist dann hast Du auch eine. Solltest Du Dich erst vor kurzer Zeit hier gemeldet haben, dann kann es wahrscheinlich auch etwas dauern.

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                          #13
                          Schon der Arbeitgeber wollte mit Sicherheit letztes Jahr die SteuerID haben. Sie sollte sogar auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung stehen.

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                            #14
                            Es kann natuerlich sein, dass du mit der Abgabe einer Steuererklaerung schon aufgrund der Werbungspauschale ein paar Euros zurueck bekommst, aber im Normalfall nicht alles.
                            Bei Beschäftigungsbeginn 01.10.2024 sind die Chancen hoch, die gesamte Lohnsteuer 2024 erstattet zu bekommen. Wissenschaftliche Mitarbeiter

                            werden nach meiner Kenntnis nicht unbedingt fürstlich bezahlt.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
                              Das klappt aber nur, wenn Du bereits ein vollwertiges Benutzerkonto hast. Das ist das mit der Steuer.ID, die Registrierung mit e.Mailadresse reicht nicht.
                              Hallo. Ich habe mich registriert und er hat mir eine Zertifikatsdatei zum Login gegeben. Wie kann ich nun eine Steuererklärung beantragen?

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