Verheiratete Rentnerin, Jahr nach Vollendung des 64.Lebensjahres 2021, lt. Tabelle 15,2% max. 722. Kapitaleinkünfte 5.659 E, Verlust aus V+V -1.721 E, Rente hab ich gelesen zählt nicht. Elster kommt auf 452 E. Das würden etwa 2.974 E berücksichtigt. Es ist nicht einfach für mich das zu verstehen.
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Berechnung Altersentlastungsbetrag
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Der Altersentlastungsbetrag wird für jede Person einzeln berechnet. Es muss sich also um deine Kapitaleinkünfte und um deine Einkünfte aus Vermietung
handeln. Von den Kapitaleinkünften wird der Sparer-Pauchbetrag abgezogen, anschließend wird saldiert. Ich komme auf eine Bemessungsgrundlage von
2.938 €, 15,2% davon wären 447 €, also 5 € weniger als dir Mein ELSTER ausrechnet.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Es ist doch keine Steuerberatung (Hilfe in Steuersachen), wenn ich eine Berechnung nachstelle, weil die TE die Berechnung nicht auf Anhieb versteht.Na, wenn das man nicht eine fallbezogene Steuerberatung ist!
Der Altersentlastungsbetrag ändert sich auch dann nicht, wenn der Rechenweg verstanden wird.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Für Versorgungsbezüge gibt es jedenfalls keinen Altersentlastungsbetrag, siehe § 24a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24a.htmlOder zählen Einkünfte aus Pensionskasse dazu.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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