Verheiratete Rentnerin, Jahr nach Vollendung des 64.Lebensjahres 2021, lt. Tabelle 15,2% max. 722. Kapitaleinkünfte 5.659 E, Verlust aus V+V -1.721 E, Rente hab ich gelesen zählt nicht. Elster kommt auf 452 E. Das würden etwa 2.974 E berücksichtigt. Es ist nicht einfach für mich das zu verstehen.
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Berechnung Altersentlastungsbetrag
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Der Altersentlastungsbetrag wird für jede Person einzeln berechnet. Es muss sich also um deine Kapitaleinkünfte und um deine Einkünfte aus Vermietung
handeln. Von den Kapitaleinkünften wird der Sparer-Pauchbetrag abgezogen, anschließend wird saldiert. Ich komme auf eine Bemessungsgrundlage von
2.938 €, 15,2% davon wären 447 €, also 5 € weniger als dir Mein ELSTER ausrechnet.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Na, wenn das man nicht eine fallbezogene Steuerberatung ist!
Der Altersentlastungsbetrag ändert sich auch dann nicht, wenn der Rechenweg verstanden wird.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Oder zählen Einkünfte aus Pensionskasse dazu.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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