Berechnung Altersentlastungsbetrag

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  • Gerhardo
    Neuer Benutzer
    • 10.02.2025
    • 7

    #1

    Berechnung Altersentlastungsbetrag

    Verheiratete Rentnerin, Jahr nach Vollendung des 64.Lebensjahres 2021, lt. Tabelle 15,2% max. 722. Kapitaleinkünfte 5.659 E, Verlust aus V+V -1.721 E, Rente hab ich gelesen zählt nicht. Elster kommt auf 452 E. Das würden etwa 2.974 E berücksichtigt. Es ist nicht einfach für mich das zu verstehen.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Der Altersentlastungsbetrag wird für jede Person einzeln berechnet. Es muss sich also um deine Kapitaleinkünfte und um deine Einkünfte aus Vermietung

    handeln. Von den Kapitaleinkünften wird der Sparer-Pauchbetrag abgezogen, anschließend wird saldiert. Ich komme auf eine Bemessungsgrundlage von

    2.938 €, 15,2% davon wären 447 €, also 5 € weniger als dir Mein ELSTER ausrechnet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • HundKatzeMaus
      Erfahrener Benutzer
      • 31.08.2022
      • 1355

      #3
      Na, wenn das man nicht eine fallbezogene Steuerberatung ist!
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar

      • Hilfsprofi
        Erfahrener Benutzer
        • 04.11.2021
        • 520

        #4
        Das ist lediglich eine kleine Rechenhilfe unter Anwendung der Grundrechenarten.

        Kommentar

        • HundKatzeMaus
          Erfahrener Benutzer
          • 31.08.2022
          • 1355

          #5
          Aha, sehr interessante Auslegung ;-)
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45977

            #6
            Na, wenn das man nicht eine fallbezogene Steuerberatung ist!
            Es ist doch keine Steuerberatung (Hilfe in Steuersachen), wenn ich eine Berechnung nachstelle, weil die TE die Berechnung nicht auf Anhieb versteht.

            Der Altersentlastungsbetrag ändert sich auch dann nicht, wenn der Rechenweg verstanden wird.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Gerhardo
              Neuer Benutzer
              • 10.02.2025
              • 7

              #7
              Danke. Hab ich sofort nachvollzogen. Im Steuerrecht zeigt sich wieder: man muss wissen was man wo mit wem addiert, subtrahiert, multipliziert, usw.

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              • Gerhardo
                Neuer Benutzer
                • 10.02.2025
                • 7

                #8
                Jetzt stimmts bei nicht. Altersmäßig 24%, max. 1140. Bei Kap-Einkünften 5.837 E und und VV -1.721 E. Elster kommt auf 1.140 E ich jetzt auf 988 E. Eine Lösung wär jetzt ein gutes Glas Rotwein.

                Kommentar

                • Gerhardo
                  Neuer Benutzer
                  • 10.02.2025
                  • 7

                  #9
                  Oder zählen Einkünfte aus Pensionskasse dazu.

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45977

                    #10
                    Oder zählen Einkünfte aus Pensionskasse dazu.
                    Für Versorgungsbezüge gibt es jedenfalls keinen Altersentlastungsbetrag, siehe § 24a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24a.html
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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