Hallo zusammen,
neben meinem Job als Angestellter in einem Konzern arbeite ich auch nebenbei als Freiberufler (Kleinunternehmerregelung). Durch die Änderung meiner beruflichen Situation hat mir das Finanzamt a) eine zweite Steuernummer erstellt und b) meine bisherige Steuernummer umgeändert. Meine Fragen:
Muss ich im Rahmen der "primären" Einkommenssteuererklärung die Gewinne aus meiner freiberuflichen Tätigkeit eintragen (Anlage EÜR + Anlage S)?
Reicht diese primäre Steuererklärung inkl. der Anlagen oder muss ich für meine zweite Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit eine eingenständige Einkommenssteuererklärung erstellen und an das Finanzamt übermitteln?
Vielen Dank.
neben meinem Job als Angestellter in einem Konzern arbeite ich auch nebenbei als Freiberufler (Kleinunternehmerregelung). Durch die Änderung meiner beruflichen Situation hat mir das Finanzamt a) eine zweite Steuernummer erstellt und b) meine bisherige Steuernummer umgeändert. Meine Fragen:
Muss ich im Rahmen der "primären" Einkommenssteuererklärung die Gewinne aus meiner freiberuflichen Tätigkeit eintragen (Anlage EÜR + Anlage S)?
Reicht diese primäre Steuererklärung inkl. der Anlagen oder muss ich für meine zweite Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit eine eingenständige Einkommenssteuererklärung erstellen und an das Finanzamt übermitteln?
Vielen Dank.
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