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Angestellter + Freiberufler = Steuerabwicklung

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    Angestellter + Freiberufler = Steuerabwicklung

    Hallo zusammen,

    neben meinem Job als Angestellter in einem Konzern arbeite ich auch nebenbei als Freiberufler (Kleinunternehmerregelung). Durch die Änderung meiner beruflichen Situation hat mir das Finanzamt a) eine zweite Steuernummer erstellt und b) meine bisherige Steuernummer umgeändert. Meine Fragen:

    Muss ich im Rahmen der "primären" Einkommenssteuererklärung die Gewinne aus meiner freiberuflichen Tätigkeit eintragen (Anlage EÜR + Anlage S)?

    Reicht diese primäre Steuererklärung inkl. der Anlagen oder muss ich für meine zweite Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit eine eingenständige Einkommenssteuererklärung erstellen und an das Finanzamt übermitteln?


    Vielen Dank.

    #2
    Du musst ja eine Gewinnermittlung erstellen, wahrscheinlich in Form der Einnahmenüberschussrechnung. Aus der Steuernummernmitteilung des Finanzamts kannst Du ersehen, für was die jeweiligen Steuernummern zu verwenden sind.

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      #3
      Anders als der Name vermuten lässt, ist eine Anlage EÜR keine Anlage zur ESt-Erklärung. Die Anlage EÜR reichst Du bitte zur StNr. deiner freiberuflichen Tätigkeit ein. Die Anlage S hingegen ist eine Anlage zur ESt-Erklärung. Diese ist nur ein Mal einzureichen.

      Grüße
      Heyerdahl
      Zuletzt geändert von Heyerdahl; 16.02.2025, 21:08.

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        #4
        Danke für eure Rückmeldung. Bezüglich der freiberuflichen Situation noch eine weitere Frage, die ich mir durch Eigenrecherche nicht in Gänze beantworten kann:

        Seit 2 Jahren bin ich zusätzlich als Freiberufler für eine Hochschule aktiv (Tutor, Autor). 2023 wurden hier kleine Beträge erwirtschaftet, die ich dann über Anlage N (Zeile 22) angegeben habe. 2024 sind die Einnahmen knapp über der Pauschale eines Übungsleiters gewesen, die ja bis x € steuerfrei bleiben. Wie bzw. wo kann ich die Einnahmen aus 2024 eingeben? Die zweite freiberufliche Tätigkeit, für die ich ja eine zweite Steuernummer erhalten habe, startet erst in diesem Jahr. Brauche ich dann für die ESt-Erklärung 2024 ebenfalls eine Anlage S oder kann diese unter Anlage N eingetragen werden?

        Grüße

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          #5
          Du kannst das weiter auf der Anlage N aber auch auf der Anlage S erklären. Da sind ziemlich am Ende Zeilen dafür vorgesehen.

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