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Angestellter + Freiberufler = Steuerabwicklung

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    Angestellter + Freiberufler = Steuerabwicklung

    Hallo zusammen,

    neben meinem Job als Angestellter in einem Konzern arbeite ich auch nebenbei als Freiberufler (Kleinunternehmerregelung). Durch die Änderung meiner beruflichen Situation hat mir das Finanzamt a) eine zweite Steuernummer erstellt und b) meine bisherige Steuernummer umgeändert. Meine Fragen:

    Muss ich im Rahmen der "primären" Einkommenssteuererklärung die Gewinne aus meiner freiberuflichen Tätigkeit eintragen (Anlage EÜR + Anlage S)?

    Reicht diese primäre Steuererklärung inkl. der Anlagen oder muss ich für meine zweite Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit eine eingenständige Einkommenssteuererklärung erstellen und an das Finanzamt übermitteln?


    Vielen Dank.

    #2
    Du musst ja eine Gewinnermittlung erstellen, wahrscheinlich in Form der Einnahmenüberschussrechnung. Aus der Steuernummernmitteilung des Finanzamts kannst Du ersehen, für was die jeweiligen Steuernummern zu verwenden sind.

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      #3
      Anders als der Name vermuten lässt, ist eine Anlage EÜR keine Anlage zur ESt-Erklärung. Die Anlage EÜR reichst Du bitte zur StNr. deiner freiberuflichen Tätigkeit ein. Die Anlage S hingegen ist eine Anlage zur ESt-Erklärung. Diese ist nur ein Mal einzureichen.

      Grüße
      Heyerdahl
      Zuletzt geändert von Heyerdahl; 16.02.2025, 21:08.

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        #4
        Danke für eure Rückmeldung. Bezüglich der freiberuflichen Situation noch eine weitere Frage, die ich mir durch Eigenrecherche nicht in Gänze beantworten kann:

        Seit 2 Jahren bin ich zusätzlich als Freiberufler für eine Hochschule aktiv (Tutor, Autor). 2023 wurden hier kleine Beträge erwirtschaftet, die ich dann über Anlage N (Zeile 22) angegeben habe. 2024 sind die Einnahmen knapp über der Pauschale eines Übungsleiters gewesen, die ja bis x € steuerfrei bleiben. Wie bzw. wo kann ich die Einnahmen aus 2024 eingeben? Die zweite freiberufliche Tätigkeit, für die ich ja eine zweite Steuernummer erhalten habe, startet erst in diesem Jahr. Brauche ich dann für die ESt-Erklärung 2024 ebenfalls eine Anlage S oder kann diese unter Anlage N eingetragen werden?

        Grüße

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          #5
          Du kannst das weiter auf der Anlage N aber auch auf der Anlage S erklären. Da sind ziemlich am Ende Zeilen dafür vorgesehen.

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            #6
            Macht hier nicht Anlag N aufgrund der steuerfreien 3000 € als Übungsleiter mehr sinn? Bsp: Einnahmen 3300 €. 3000 steuerfrei, 300 werden versteuert. Die 3300€ in Anlage S werden doch vollständig versteuert oder?

            Grüße

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              #7
              Wenn Du die Zeilen verwendest auf die Kloebi hingewiesen hat, dann sollte das kein Problem sein.

              EDIT: hab nachgeguckt, Seite 4 der Anlage N wäre zutreffend.
              Zuletzt geändert von L. E. Fant; 02.03.2025, 14:59.

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                #8
                Danke. Eine legitime nur auf Anlage S bezogene Variante wäre laut Youtube wohl die 3000 € unter Anlage S sonstiges eintragen, die 300€ in Anlage S rein und dann auch in der EÜR erwähnen (nur die 300€).

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