Hallo zusammen,
leider weiß ich gerade echt nicht mehr weiter und wende mich deshalb an euch...
Kurz und knapp die Eckdaten meines Problems:
- GbR mit 2 Gesellschaftern
- ausschließlich freiberuflich tätig
- erstellen gerade die Feststellungserklärung für 2024
Wir haben in 2024 viel investiert. Die benötigten Waren haben wir auf Rechnung der GbR bestellt und uns die VSt erstatten lassen. Die Rechnungen wurden von uns (den Gesellschaftern) privat bezahlt, da die GbR kein eigenes Vermögen hat und (noch) defizitär ist. Ich habe in der Anlage EÜR der Feststellungserklärung alle Waren an den entsprechenden Positionen eingetragen und frage mich jetzt wo ich die entsprechenden Einlagen eintragen kann.
Da ich nicht weiter wusste, habe ich einen Steuerberater konsultiert. Dieser hat mir gesagt, dass ich die Zeilen 106 und 107 der Anlage EÜR verwenden soll. Diese Zeilen sind allerdings nur für Einzelunternehmer, was wir ja nicht sind... Daraufhin habe ich eine Supportanfrage beim Hersteller der Steuersoftware gestellt. Diese sagten mir auch nur, dass diese Zeilen nur für Einzelunternehmer sind und für uns als GbR keine Relevanz haben. Dann habe ich das Finanzamt direkt angerufen und nachgefragt. Ich wurde dort allerdings nur noch mehr verunsichert... Neben dem obligatorischen Hinweis, dass sie keine Steuerberatung machen, wurden nur noch wild Fachbegriffe in den Raum geworfen und mir geraten, mich wieder an den Steuerberater zu wenden.
Ich würde mich ja wieder an den Steuerberater wenden, aber anscheinend weiß er es auch nicht genau, sonst hätte er mir nicht die falsche Info bzgl. der Zeilen 106 und 107 gegeben. Da kann und will ich mir eine weitere, vermutlich sinnlose aber sehr teure, Anfrage nicht leisten.
In einem Foreneintrag habe ich noch einen Verweis auf die Anlage FE-5 gefunden. Aber die Bezeichnung der Zeilen scheint mir auch sehr unpassend...
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen
Liebe Grüße
leider weiß ich gerade echt nicht mehr weiter und wende mich deshalb an euch...
Kurz und knapp die Eckdaten meines Problems:
- GbR mit 2 Gesellschaftern
- ausschließlich freiberuflich tätig
- erstellen gerade die Feststellungserklärung für 2024
Wir haben in 2024 viel investiert. Die benötigten Waren haben wir auf Rechnung der GbR bestellt und uns die VSt erstatten lassen. Die Rechnungen wurden von uns (den Gesellschaftern) privat bezahlt, da die GbR kein eigenes Vermögen hat und (noch) defizitär ist. Ich habe in der Anlage EÜR der Feststellungserklärung alle Waren an den entsprechenden Positionen eingetragen und frage mich jetzt wo ich die entsprechenden Einlagen eintragen kann.
Da ich nicht weiter wusste, habe ich einen Steuerberater konsultiert. Dieser hat mir gesagt, dass ich die Zeilen 106 und 107 der Anlage EÜR verwenden soll. Diese Zeilen sind allerdings nur für Einzelunternehmer, was wir ja nicht sind... Daraufhin habe ich eine Supportanfrage beim Hersteller der Steuersoftware gestellt. Diese sagten mir auch nur, dass diese Zeilen nur für Einzelunternehmer sind und für uns als GbR keine Relevanz haben. Dann habe ich das Finanzamt direkt angerufen und nachgefragt. Ich wurde dort allerdings nur noch mehr verunsichert... Neben dem obligatorischen Hinweis, dass sie keine Steuerberatung machen, wurden nur noch wild Fachbegriffe in den Raum geworfen und mir geraten, mich wieder an den Steuerberater zu wenden.
Ich würde mich ja wieder an den Steuerberater wenden, aber anscheinend weiß er es auch nicht genau, sonst hätte er mir nicht die falsche Info bzgl. der Zeilen 106 und 107 gegeben. Da kann und will ich mir eine weitere, vermutlich sinnlose aber sehr teure, Anfrage nicht leisten.
In einem Foreneintrag habe ich noch einen Verweis auf die Anlage FE-5 gefunden. Aber die Bezeichnung der Zeilen scheint mir auch sehr unpassend...
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen

Liebe Grüße
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