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Einlagen und Entnahmen einer GbR in der Feststellungsekrlärung eintragen

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    Einlagen und Entnahmen einer GbR in der Feststellungsekrlärung eintragen

    Hallo zusammen,

    leider weiß ich gerade echt nicht mehr weiter und wende mich deshalb an euch...

    Kurz und knapp die Eckdaten meines Problems:

    - GbR mit 2 Gesellschaftern
    - ausschließlich freiberuflich tätig
    - erstellen gerade die Feststellungserklärung für 2024

    Wir haben in 2024 viel investiert. Die benötigten Waren haben wir auf Rechnung der GbR bestellt und uns die VSt erstatten lassen. Die Rechnungen wurden von uns (den Gesellschaftern) privat bezahlt, da die GbR kein eigenes Vermögen hat und (noch) defizitär ist. Ich habe in der Anlage EÜR der Feststellungserklärung alle Waren an den entsprechenden Positionen eingetragen und frage mich jetzt wo ich die entsprechenden Einlagen eintragen kann.
    Da ich nicht weiter wusste, habe ich einen Steuerberater konsultiert. Dieser hat mir gesagt, dass ich die Zeilen 106 und 107 der Anlage EÜR verwenden soll. Diese Zeilen sind allerdings nur für Einzelunternehmer, was wir ja nicht sind... Daraufhin habe ich eine Supportanfrage beim Hersteller der Steuersoftware gestellt. Diese sagten mir auch nur, dass diese Zeilen nur für Einzelunternehmer sind und für uns als GbR keine Relevanz haben. Dann habe ich das Finanzamt direkt angerufen und nachgefragt. Ich wurde dort allerdings nur noch mehr verunsichert... Neben dem obligatorischen Hinweis, dass sie keine Steuerberatung machen, wurden nur noch wild Fachbegriffe in den Raum geworfen und mir geraten, mich wieder an den Steuerberater zu wenden.

    Ich würde mich ja wieder an den Steuerberater wenden, aber anscheinend weiß er es auch nicht genau, sonst hätte er mir nicht die falsche Info bzgl. der Zeilen 106 und 107 gegeben. Da kann und will ich mir eine weitere, vermutlich sinnlose aber sehr teure, Anfrage nicht leisten.

    In einem Foreneintrag habe ich noch einen Verweis auf die Anlage FE-5 gefunden. Aber die Bezeichnung der Zeilen scheint mir auch sehr unpassend...

    Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen

    Liebe Grüße

    #2
    Aber die Bezeichnung der Zeilen scheint mir auch sehr unpassend...
    Welche Zeilen in der Anlage FE 5 meinst du ?

    Anlage_FE5.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die superschnelle Antwort! Ich hätte noch dazuschreiben sollen, dass es sich NICHT um einen Gewerbebetrieb handelt. Es ist ein Musikensemble.

      Ich habe den Verweis auf die Anlage FE 5 nur irgendwo in einem Forum gelesen. Ich müsste suchen, ob ich das nochmal finde, um es zu präzisieren. Ich meine mich zu erinnern, dass es da auch eine Zeile für Einlagen und Entnahmen gab.

      Ich habe jetzt noch die KI befragt und habe wieder sehr unterschiedliche Antworten bekommen. Die, die sagt, dass es eingetragen werden muss, hat mir aber nur wieder Anlagen bzw. Zeilen genannt, die für meinen Fall nicht relevant sind. Eine andere Antwort war, dass der Zahlungsweg völlig egal sei und dass es gar nicht eingetragen werden muss, da es nicht ergebniswirksam ist. Aber sonst will das Finanzamt ja immer ganz genau wissen, woher man welches Geld hat

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        #4
        Dieser Eintrag war es: Gesonderte Feststellung FE 5 - ELSTER Anwender Forum
        Aber da geht es ja um Gewerbe...

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          #5
          Aber da geht es ja um Gewerbe..
          Es gibt in der Anlage FE 5 auch einen Abschnitt 4 - Einkunftsart: Selbstständige Arbeit. Auch der ist unter 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen

          auf die Beteiligten zu finden. Die Zeilennummer für Einlagen ist dann eben die 85.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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