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DPA-Artikel "Transferticket-Trick", verschollene Steuererklärungen

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    DPA-Artikel "Transferticket-Trick", verschollene Steuererklärungen

    Der DPA-Artikel aus meiner Tageszeitung, hier zitiert aus MSN, spricht von verschwundenen Steuerklärungen nach elektronischem Versand und sich daraus ergebenden Pflichten des Steuerpflichtigen.



    "In seltenen Fällen kommt es nämlich zu Übertragungsfehlern, Systemausfällen oder Problemen bei der Zuordnung zum richtigen Bearbeiter.
    ​Darum sollten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die vier bis sechs Wochen nach der elektronischen Abgabe weder einen Steuerbescheid noch eine Rückfrage vom Finanzamt erhalten haben, aktiv werden. „Am einfachsten ist ein Anruf beim zuständigen Finanzamt oder eine formlose schriftliche Nachfrage, ob die Erklärung vorliegt“, sagt Karbe-Geßler" (Bund der Steuerzahler).

    Der Artikel erinnert mich an die seit etlichen Jahren zahlreichen, manchmal auch etwas umfangreicheren, Anfragen und Diskussionen in diesem Forum zu den Bearbeitungszeiten des Finanzamts, sowie an etliche Hinweise auf die Relevanz des Transfertickets.

    Wie oft es vorkommt, dass Steuerklärungen trotz gültigem Transferticket nicht ankommen, ist noch die Frage.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    #2
    Mir persönlich scheint ein Anruf bereits nach 4 bis 6 Wochen verfrüht, 6 Wochen sind eine durchaus übliche Bearbeitungszeit.

    Unsere Erklärung für 2023 habe ich am 30.08.2024 elektronisch übermittelt, der Steuerbescheid trägt das Datum 22.10.2024, das sind mehr als 6 Wochen.

    Unter 4 Wochen bekommt man den Bescheid nach meiner Erfahrung nur, wenn die Erklärung vollständig maschinell abgearbeitet wird.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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