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DPA-Artikel "Transferticket-Trick", verschollene Steuererklärungen

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    DPA-Artikel "Transferticket-Trick", verschollene Steuererklärungen

    Der DPA-Artikel aus meiner Tageszeitung, hier zitiert aus MSN, spricht von verschwundenen Steuerklärungen nach elektronischem Versand und sich daraus ergebenden Pflichten des Steuerpflichtigen.



    "In seltenen Fällen kommt es nämlich zu Übertragungsfehlern, Systemausfällen oder Problemen bei der Zuordnung zum richtigen Bearbeiter.
    ​Darum sollten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die vier bis sechs Wochen nach der elektronischen Abgabe weder einen Steuerbescheid noch eine Rückfrage vom Finanzamt erhalten haben, aktiv werden. „Am einfachsten ist ein Anruf beim zuständigen Finanzamt oder eine formlose schriftliche Nachfrage, ob die Erklärung vorliegt“, sagt Karbe-Geßler" (Bund der Steuerzahler).

    Der Artikel erinnert mich an die seit etlichen Jahren zahlreichen, manchmal auch etwas umfangreicheren, Anfragen und Diskussionen in diesem Forum zu den Bearbeitungszeiten des Finanzamts, sowie an etliche Hinweise auf die Relevanz des Transfertickets.

    Wie oft es vorkommt, dass Steuerklärungen trotz gültigem Transferticket nicht ankommen, ist noch die Frage.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    #2
    Mir persönlich scheint ein Anruf bereits nach 4 bis 6 Wochen verfrüht, 6 Wochen sind eine durchaus übliche Bearbeitungszeit.

    Unsere Erklärung für 2023 habe ich am 30.08.2024 elektronisch übermittelt, der Steuerbescheid trägt das Datum 22.10.2024, das sind mehr als 6 Wochen.

    Unter 4 Wochen bekommt man den Bescheid nach meiner Erfahrung nur, wenn die Erklärung vollständig maschinell abgearbeitet wird.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo timote, Charlie24 u.a. Interessierte!

      *****
      Was ist denn das für eine Nachrichtenente... !?

      *****
      Typisch Bund der Steuerzahler - immer mal wieder eine Nachricht raushauen, man muss ja im Gespräch bleiben ... !?

      *****
      Und dpa und Kölner Stadtanzeiger plappern das gedankenlos/kritiklos einfach nach ... Journalismus der "besonderen Spitzenklasse" ... !?

      *****
      1. Was ist denn "selten" - ist das wie bei den Medikamenten-Beipackzetteln zu interpretieren oder hat dieser Verein eine eigene Definition, die er uns natürlich/seltsamerweise vorenthält ... !?

      2. Den verlinkten Artikel muss man ganz genau lesen:
      2.1. Es "verschwinden" keine Datenübermittlungen, wenn ein Transferticket zurückgemeldet wird, sind die Daten auch angekommen!
      2.2. Es scheint nur ein "seltenes (!?)" Problem zu geben bei der Weiterleitung dieser Daten an das zuständige Finanzamt!

      3. "Besonders blöd" sind die im Artikel enthaltenen "Empfehlungen" dieses "Spitzenvereins":

      3.1. "Zur eigenen Absicherung empfiehlt es sich daher schon beim Versand der Steuererklärung, das sogenannte Transferticket, eine Art technische Quittung, die Elster nach der Übertragung bereitstellt, auszudrucken."

      Selten so ein Stuss gelesen:
      - Das Transferticket liegt "ewig" im persönlichen Elster-Portal,
      - auf der ersten Seite oben rechts des Übertragungsprotokolls stehen die Transferticket-Daten, und das Übertragungsprotokoll liegt "ewig" im persönlichen Elster-Portal,
      - wenn der Anwender es nicht abgeschaltet hat, hat er eine eMail-Benachrichtigung als Bestätigung der Datenübermittlung erhalten.

      und jetzt noch ausdrucken - hä? ... nach dem Motto "4fach-genäht hält am besten" ... !?

      3.2. Der "nach 4-6-Wochen-nachfragen"-Tipp ist natürlich absoluter Nonsens - sowas können nur Leut von sich geben, die keinerlei Ahnung haben, was wie beim Finanzamt abläuft - die noch nie mit Finanzbeamten diesbezüglich gesprochen haben "weil sie es ja besser wissen" - eingebildeter arroganter Journalismus der schlechtesten Art!

      Und solche Tipps sind auch der Grund dafür, dass die Sachbearbeiter beim Finanzamt in vielen Bundesländern überhaupt nicht mehr persönlich und direkt erreichbar sind - um Zeit zum Arbeiten zu haben und nicht Zeit zu verschwenden für völlig unnötige Rückfragen der Steuerpflichtigen!

      Uns allen - also den Steuerpflichtigen als auch den Finanzbeamten - wird mit solchen Artikeln und Tipps wahrlich ein "Bärendienst" erwiesen!

      3.3. "Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hat seine Pflicht nämlich erst dann erfüllt, wenn das Dokument wirksam beim zuständigen Finanzamt eingegangen ist. Die bloße technische Übermittlung reicht nicht aus, wenn sie nicht zur Bearbeitung im Amt führt."

      Eine echte Meisterleistung der besonderen Art, wenn hier die alte Rechtslage zu Papier-Steuererklärungen auf das ElsterOnlinePortal angewendet wird!

      Weil diese Aussage völlig falsch ist: Gem. Abgabenordnung gilt der Eingang im Elster-Portal:

      § 87a Elektronische Kommunikation

      (1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. ... Ein elektronisches Dokument ist zugegangen, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung es in für den Empfänger bearbeitbarer Weise aufgezeichnet hat; ... ​

      *****
      armes Deutschland, mit solchen Journalisten und Interessenvertretern ...

      Kommentar


        #4
        Uwe64, einige deiner Kritikpunkte, auch den von Charlie, hatte ich selbst schon im Hinterkopf, auch wenn ich sie weniger krass formuliert hätte.

        Ich dachte auch ironisch an Loch Ness, wo nun auch noch Steuererklärungen während des journalistischen Sommerlochs vom gleichnamigen Ungeheuer verschlungen werden.

        Im Punkt 3.1 würde ich widersprechen. Angesichts der vielfachen Forumsanfragen von Leuten, die Probleme mit ihrem Zugang haben, macht es durchaus Sinn, das PDF-Protokoll der übermittelten Erklärung inkl. Transferticket auf dem Rechner bzw. Datensicherungsmedium abzuspeichern. Fas Führen eines Steuerordners mit Ausdrucken macht auch im Hinblick auf Ehegatten und mögliche Erben Sinn, diese Diskussion gab es hier schon.

        Ich bin noch dabei, ein teilweise digitales Erbe abzuwickeln und dankbar, zumindest einen Teil der Passwörter und die PUK-Nr. eines gesperrten Smartphones sowie einen Teil der Belege und Verträge auf Papier gefunden zu haben.

        Abschließend stelle ich folgende Frage in die Runde teils langjähriger Benutzer:

        Wie oft, wenn überhaupt, wurde wohl im Forum gemeldet, dass eine mit Transferticket versendete Steuererklärung verschwunden ist? Ich selbst kann mich nicht an derartiges erinnern.

        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

        Kommentar


          #5
          Wie oft, wenn überhaupt, wurde wohl im Forum gemeldet, dass eine mit Transferticket versendete Steuererklärung verschwunden ist? Ich selbst kann mich nicht an derartiges erinnern.
          Ich selbst kann mich nicht erinnern, ob und wann das hier im Forum zuletzt ein Thema war. Ich weiß aber schon seit vielen Jahren, dass der Verbleib

          einer abhanden gekommenen Erklärung mit dem Transferticket geklärt werden kann. Wie oft das in der Praxis vorkommt, kann ich nicht einschätzen,

          mir ist es noch nicht passiert. Ich speichere im Übrigen auch alles, was downloadbar ist, in einem Jahressteuerordner auf dem eigenen Rechner ab.

          Auf dem Übertragungsprotokoll steht rechts oben auch das Transferticket.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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