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"Ihr Feedback" - wenn das ernsthaft gemeint ist, dann ...

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    "Ihr Feedback" - wenn das ernsthaft gemeint ist, dann ...

    ​Neuerdings erhält man nach Absendung eines Formulars eine "Ihr Feedback"-Aufforderung.

    Ich habe das jetzt mal ausprobiert - das bestätigt mal wieder meine Meinung über das "Digitalisierungs-Trauerspiel" in Deutschland - ist eine "Alibi-Funktion" ohne echten Mehrwert!

    Warum?

    Wenn die Programmierer es wirklich ernst meinen würden mit dem Feedback, dann hätten Sie mehr als 500 Zeichen dafür freigegeben!

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    #2
    Wenn die Programmierer es wirklich ernst meinen würden mit dem Feedback, dann hätten Sie mehr als 500 Zeichen dafür freigegeben!​
    Lesen muss die Texte ja auch jemand !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Lesen muss die Texte ja auch jemand !
      500 Zeichen geteilt durch 5 ist 100 Wörter, damit kann man doch manche Liebeserklärung formulieren!


      Gruß - Hans

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        #4
        Bei einem bekannten Kurznachrichtendienst aus den USA hat man 280 Zeichen zur Verfügung, und damit wird Weltpolitik gemacht. Die Funktion ist tatsächlich nur für ein Feedback gedacht. Wenn es nicht 500, sondern 1000 Zeichen wären, würden Sie sich beschweren, dass es nur 1000 Zeichen sind. Wären es 2000, wären es immer noch nicht genug.

        Kommentar


          #5
          ja, natürlich habt Ihr schon recht - in der Kürze liegt ja bekanntlich die Würze ...

          aber feedback-Angebot

          - mit "smiley" ?

          - ohne die ausdrückliche Möglichkeit (kein Muss-, sondern ein Kann-Angebot), eine eMail-Adresse oder eine Telefon-Nr. anzugeben ?

          das ist ganz sicher nicht "das Ohr am Bürger" !

          Ich kann das "Gedöns" von politischer Seite nicht mehr hören:



          "02.10.2025 Die Trendwende beim Bürokratieabbau ist eingeleitet" - da kommen dann folgende Aussagen:

          "Normenkontrollrat bestätigt Erfolge beim Bürokratierückbau
          ...
          Laut dem Bericht ist der Erfüllungsaufwand gegenüber vorherigen Jahren deutlich zurückgegangen.
          ...
          Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft profitieren schon jetzt
          Laut NKR-Bilanz flacht im Berichtszeitraum der Anstieg beim jährlichen Erfüllungsaufwand deutlich ab und sinkt um rund 3,2 Mrd. Euro.
          ..."

          Aha - der Rückgang des Anstiegs des jährlichen Bürokratie-Erfüllungsaufwandes wird hier doch tatsächlich schon als "besondere Leistung" gefeiert !?




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            #6
            Zitat von InsideFA Beitrag anzeigen
            damit wird Weltpolitik gemacht.
            Da gebe ich dir vollumfänglich recht!
            Außerdem ist hier ja keine politische Diskussionsplattform, sondern ein Forum, wo man sich gegenseitig und uneigennützig hilft.

            Gruß - Hans

            Kommentar


              #7
              Es gibt seit 01.10.2025 eine bundeseweite "Onlinebefragung Ihrer Steuerverwaltung"

              diese Bügerbeteiligungsseite ist bis 30.09.2026 freigeschaltet

              es gibt durchaus sinnvolle Fragen - aber auch nicht wenige Fragen, bei denen man sich schon fragen muss, wer diese Leut waren, die diese Befragung entworfen haben, und wieviel "sinnlose Beschäftigungs-Therapie" da drin steckt:

              *****
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              wieso wird das abgefragt - diese Informationen liegen doch der Finanzverwaltung vollumfänglich schon seit Jahren vor ... !?

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              es erschließt sich mir nicht, welche neuen Erkenntnisse mit dieser Frage gewonnen werden sollen - einfach nur den Fragebogen gefüllt ohne jeglichen Mehrwert für die Steuerverwaltung ... !?

              weil: es existieren alle je von der Menschheit eintwickelten Kontaktmöglichkeiten - nur das Fax ist rausgekickt worden - also warum diese Frage ... ?


              *****
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              was soll denn diese Frage an den "normalen" Steuerpflichtigen, der einmal jährlich seine Einkommensteuererklärung abgibt und sich ansonsten nie mit "Einkommensteuer" beschäftigt?

              fragen die hier ab, wie gut die Finanzbeamten darin sind, "kompetent zu erscheinen, ohne kompetent zu sein" ?

              weil: kein "normaler" Steuerpflichtiger kann deren "Kompetenz" tatsächlich einschätzen - es dreht sich immer nur um "Vertrauen auf die Kompetenz", nie um "Kompetenz-Beurteilung"!

              und wie es tatsächlich aussieht, auch das muss die Steuerverwaltung nicht im Bürgerbeteiligungsportal abfragen, das ist längst bekannt:

              Mehr als 2,5 Millionen Steuerbescheide sind falsch! DAS sind die offiziellen Zahlen vom Bundesfinanzministerium. 5 Dinge, die jeder machen kann gegen den Steuerbescheid


              "Das Bundesfinanzministerium hat es am 20. September 2024 offiziell bestätigt: 2023 wurden über 2,5 Millionen falsche Steuerbescheide verschickt! Mehr als zwei von drei Bescheiden sind betroffen."





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                #8
                2,5 Millionen Steuerbescheide sind falsch - das ist eine unkorrekte Aussage. Laut Artikel wurden offensichtlich bei 2,5 Millionen Steuerbescheiden ein Einspruch eingelegt wurde und es wurden wohl daraufhin 68% der Steuerbescheide korrigiert. Warum, das wurde nicht erlaeutert.wurde nicht. Es koennten sowohl abweichende Auslegungen durch die Finanzaemter der Grund sein, aber auch fehlerhafte bzw. falsch interpretierbare Angaben durch den Steuerpflichtigen gemacht worden sein. Und man sollte einer Person, die einen irischen Firmensitz angibt, nicht unbedingt grenzenlos bzw. ohne Recherche vertrauen:

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                Angehängte Dateien
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                Kommentar


                  #9
                  Mein letzter Einspruch liegt zwar schon 10 Jahre zurück, aber der betraf die Nacherklärung von agB, deren Höhe ich zum Zeitpunkt der Übermittlung

                  noch nicht korrekt beziffern konnte, beim Erlass des Steuerbescheids dann schon. Der Erstbescheid war also richtig.

                  Ansonsten enthielt nur einer unserer Einkommensteuerbescheide der letzten 15 Jahre einen Fehler und das war ein Fehler zu unseren Gunsten.

                  Den Fehler wurde offensichtlich durch einen Fehler in der Programmierung des EPP-Anspruchs verursacht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo HundKatzeMaus!

                    Wen interessiert der Sitz - der Steuerberater aus München muss nicht besser sein als der Steuerberater aus'm "Kuhdorf" - ein angesehenes Steuerberater-Aus- und Fortbildungsinstitut hat seinen Sitz in Bad Herrenalb-Rotensol - schauen Sie sich mal den Ort an - und recherchieren Sie mal, wieviele Steuerfachleute da Jahr für Jahr hinpilgern!

                    Was zählt ist dagegen das hier:

                    Patricia Lederer
                    Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

                    Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.













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                      #12
                      Hallo HundKatzeMaus!

                      Ihre Aussagen muss ich widersprechen:

                      *****
                      2,5 Millionen Steuerbescheide sind falsch - das ist eine unkorrekte Aussage. Laut Artikel wurden offensichtlich bei 2,5 Millionen Steuerbescheiden ein Einspruch eingelegt wurde und es wurden wohl daraufhin 68% der Steuerbescheide korrigiert.
                      Tatsächlich steht da geschrieben:

                      "Das Bundesfinanzministerium hat es am 20. September 2024 offiziell bestätigt: 2023 wurden über 2,5 Millionen falsche Steuerbescheide verschickt ... das sind 68,8 % aller Bescheide."

                      ==> Ihre Aussage widerspricht vollumfänglich der Aussage des Bundesfinanzminiteriums!

                      *****
                      Es koennten sowohl abweichende Auslegungen durch die Finanzaemter der Grund sein, aber auch fehlerhafte bzw. falsch interpretierbare Angaben durch den Steuerpflichtigen gemacht worden sein.
                      "abweichende Auslegungen" - also das bedeutet dann,
                      - dass von den Damen und Herren beim Finanzamt "frisch-frei-fröhlich" Angaben des Steuerpflichtigen "einfach so ohne Anhörung" (also entgegen den AO-Vorschriften und den OFD-Anweisungen) rausgestrichen wurden - und deshalb ein Einspruch notwendig und zu 2/3 erfolgreich war!
                      - dass die Damen und Herren Finanzbeamten fachlich nicht auf der Höhe waren - sonst wären ja nicht in 2/3 der Einsprüche abgeholfen worden!

                      "aber auch fehlerhafte bzw. falsch interpretierbare Angaben durch den Steuerpflichtigen gemacht" - also das bedeutet dann nämlich, dass die Sachbearbeiter nicht "angehört" haben, was eigentlich ihre Pflicht ist - sonst wären ja nicht in 2/3 der Einsprüche abgeholfen worden!






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                        #13
                        Hallo Charlie24!

                        Ich denke, es ist die Vielzahl der Steuererklärungen, die den Unterschied machen zwischen Ihrer zu meiner Erfahrungswelt!

                        Ich hatte mal alle Finanzamts-Fehler-Fälle über mehrere Monate gesammelt - also Fälle, bei denen ich völlig unnötigerweise Einspruch einlegen müsste "wegen fehlender Anhörung"!

                        Und die dann dem Finanzamts-Vorsteher vorgelegt - mit dem Hinweis, dass das alles ja eigentlich "Amtshaftungs-Fälle" sind, und deshalb meine Einspruchgebühr vom Land Baden-Württemberg zu bezahlen sei!

                        Hat dem nicht gefallen!

                        Nein, ich habe nie einen Finanzbeamten persönlich angegriffen, sondern "das System" - Fehler sind menschlich, niemand kann alles wissen - was mich aber granatenmäßig ankekste, war die Arroganz, ohne Nachfrage bei mir Angaben aus von mir erstellen Einkommensteuererklärungen "nach Gutsherrenart ungefragt herauszustreichen" - und dann auch noch nirgends zu erläutern!

                        dieses Problem ist zwischenzeitlich zugegebenermaßen fast gegen Null gesunken ... !

                        Kommentar


                          #14
                          @ 12:"Tatsächlich steht da geschrieben:
                          "Das Bundesfinanzministerium hat es am 20. September 2024 offiziell bestätigt: 2023 wurden über 2,5 Millionen falsche Steuerbescheide verschickt ... das sind 68,8 % aller Bescheide.""

                          Irgendwo hakt es jetzt bei mir. Wenn 2,5 Mio (ESt ??) - Bescheide und zwar aufgerundet 70 % aller Bescheide falsch sind, dann liegt die Gesamtzahl der Bescheide in 2023 bei grob 3,6 Millonen. Es gibt also nur ca. 3,6 Mio Arbeitnehmer, Rentner, Kapitalanleger, .. , die 2023 oder ggf. 2022 aus Pflicht oder freiwillig eine ESt-Erklärung abgegeben haben?

                          Ich habe soeben etwas von 46 Mio ESt-Erklärungen gesuchmaschint, das klingt irgendwie plausibler. Also bitte nochmal nachrechnen.

                          P.S.: Uwe64: Vielleicht fehlt in deinem Zitat nur das eine Wort, also 68.8 % aller angefochtenen Bescheide oder aller reklamierten Bescheide, o.ä.

                          Ansonsten wünsche ich dir nach Klärung der Zahlen ein gutes und entspanntes Wochenende (keine Ironie).
                          SCJ timote
                          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                            #15
                            Dass fehlerhafte Steuerbescheide ergehen, ist ja kein Geheimnis und wird von mir auch nicht bestritten. Das liegt aber nicht nur

                            an den Kenntnissen der Sachbearbeiter, sondern auch daran, dass der eine oder andere Erlass des BMF Fehler geradezu fördert.

                            Ich habe das in den letzten 10 Jahren bei zwei unserer Kinder erlebt, die eine große Anwartschaftssicherung zur PKV fortgeführt

                            hatten, weil absehbar war, dass sie sich in absehbarer Zeit dauerhaft in der PKV versichern können.

                            Wenn dann so ein Erlass an unterschiedlichen Stellen widersprüchliche Aussagen zur steuerlichen Anerkennung solcher Beiträge

                            enthält, dann muss man sich nicht wundern, wenn die Mitarbeiter der Finanzämter darüber stolpern.

                            Es ging da um die Randnummern 83 und 114 des BMF-Schreibens vom 24.05.2017, da waren in der ursprünglichen Fassung die

                            Formulierungen der Randnummer 83 zumindest missverständlich , bei der Vorgängerregelung aus dem Jahr 2013 war das auch so.

                            In einem Fall war ein Einspruch erforderlich, im zweiten Fall reichte ein Antrag auf schlichte Änderung.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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