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    #16
    Es freut mich zu erkennen, dass meine Beiträge intensivst gelesen und recherchiert werden!

    Und ich bedanke mich ausdrücklich bei timote, dass er mir bewiesen hat, dass die von mir zitierten Aussagen so nicht stimmen können - ärgert mich granatenmäßig, solch einen eklatanten Fehler gemacht zu haben!

    Also bin ich nun seinem Rat entsprechend heute morgen trotz allem gut gelaunt seinen berechtigten Hinweisen nachgegangen.

    Und hier nun meine Ergebnisse:

    1. timote hat mit "46 Mio Einkommensteuererklärungen" recht!

    mmhh - was bleibt denn nun von meinen Argumenten übrig?

    1. Wieviele Bürger legen
    - aus Bequemtlichkeit,
    - aus Kostengründen,
    - aus Zeitmangel,
    - wegen mangelndem Fachwissen,
    - weil sie "Einspruch" weder auf Papier noch über Elster "können" und auch nicht "wollen",
    gar keinen Einspruch ein, obwohl erkennbar von der eingereichten Steuererklärung abgewichen wurde?

    2. Wieviele Bürger überprüfen Ihren Einkommensteuerbescheid überhaupt nicht?

    3. https://www.bundesfinanzministerium....anzaemter.html
    Es wurden 2022 rd. 3 Mio Einsprüche eingelegt,
    davon 68% durch "Abhilfe", d.h. durch Zustimmung, erledigt.
    Das sind Einsprüche gegen sämtliche (!) Bescheide der Finanzämter.

    Fazit:

    So wie timote schon in seinem P.S. vermutete:
    Das leidige Problem mit den unvollständigen und damit vollständig in die Irre führenden Zitaten ...
    "Das Bundesfinanzministerium hat es am 20. September 2024 offiziell bestätigt: 2023 wurden über 2,5 Millionen falsche Steuerbescheide verschickt ... das sind 68,8 % aller Bescheide."
    da fehlen schlicht und einfach am Ende die Worte "..., gegen die Einspruch erhoben wurde" !

    Es bleibt letztendlich "nur" übrig:
    Wer Bescheide des Finanzamtes überprüft,
    eine Abweichung zur eingereichten Steuererklärung feststellt,
    hat eine statistisch begründete 2/3-Chance, dass seinem Einspruch abgeholfen wird!
    Zuletzt geändert von Uwe64; 05.10.2025, 11:13.

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      #17
      Das BMF erstellt jaehrlich eine Einspruchsstatistik und veroeffentlicht diese auf seiner Internetseite. Darueber hinaus hat das BMF in verschiedenen Monatsberichten die Statistikdaten fuer die Jahre 2009 bis 2022 veroeffentlicht. Diese Statistiken erfassen allerdings nur die bei den Finanzaemtern eingegangenen Einsprueche, nicht aber Einsprueche, die bei anderen Finanzbehoerden erhoben werden. Da dem BMF keine Daten ueber die Gesamtzahl der durch die Finanzaemter erlassenen Verwaltungsakte vorliegen, ist nicht bekannt, wie haeufig gegen die von den Finanzaemtern erlassenen Steuerbescheide Einspruch eingelegt wird. Grund ist, dass mit dem Einspruch nicht nur Steuerbescheide angefochten werden koennen, sondern auch sonstige Verwaltungsakte wie z. B. die Ablehnung einer Stundung, eines Steuererlasses oder einer Aussetzung der Vollziehung, die Anordnung einer Aussenpruefung, die Festsetzung eines Verspaetungszuschlags oder eine Pfaendung. Daten zur Anzahl der insoweit erlassenen Verwaltungsakte liegen dem BMF ebenfalls nicht vor. Das und mehr kann man nachlesen auf der Internetseite des BMF: https://www.bundesfinanzministerium....anzaemter.html
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #18
        Und zur angeblich kompetenten Fachanwaeltin fuer Steuerrecht kann man nur sagen: traurig, dass man so einen Schwachsinn in Deutschland verbreiten kann, wie die Dame es macht! Bei einer kurze Suchanfrage im Browser kommen haarstraeubende Informationen ueber die Dame zu Tage, so z.B. https://wortfilter.de/kommentar-taxp...ion-zum-psttg/ sowie diverse irritierende Podcasts. Die die soll Mandanten vor diversen Gerichten vertreten? Dann kann ich mir schon vorstellen, welche Klientel sie vertritt.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #19
          Hallo HundKatzeMaus!

          Ich habe weder das Video auf der verlinkten Seite angesehen noch den Artikel selbst vollständig durchgelesen.

          Fundstellen wie youtube oder wortfilter vermeide ich!

          M.E. haben jedoch beide recht:

          Es gilt grundsätzlich für ebay und auch für ebay-Kleinanzeigen und all die anderen Plattformen eine Meldepflicht gem. Plattform-Steuertransparenzgesetz (PStTG), siehe hier:

          Wenn du deine Sachen privat verkaufst, zahlst du in der Regel keine Steuern.

          (aktuell)

          (22.05.2025)

          Dass diese Meldepflicht jedoch aus technischen Gründen nicht immer erfolgen kann, steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier:

          (21.02.2024)
          (ich habe nicht recherchiert, ob das so heute noch stimmt!)

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            #20
            Trau keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast.

            Wenn Steuerpflichtige Einspruch einlegen weil sie in der ursprünglichen Erklärung Angaben vergessen haben oder mangels Abgabe einer Erklärung geschätzt wurden, ist dies auch ein "falscher Bescheid". Der Fehler liegt dann aber nicht beim FA sondern dem Steuerbürger selbst und ich behaupte jetzt mal ganz frech, dies ist die Mehrzahl der Einsprüche welche bei den FAs eingehen.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #21
              Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
              Und zur angeblich kompetenten Fachanwaeltin fuer Steuerrecht kann man nur sagen: traurig, dass man so einen Schwachsinn in Deutschland verbreiten kann, wie die Dame es macht! Bei einer kurze Suchanfrage im Browser kommen haarstraeubende Informationen ueber die Dame zu Tage, so z.B. https://wortfilter.de/kommentar-taxp...ion-zum-psttg/ sowie diverse irritierende Podcasts. Die die soll Mandanten vor diversen Gerichten vertreten? Dann kann ich mir schon vorstellen, welche Klientel sie vertritt.
              Auch vor Anwälten und Steuerberatern machen "die Sozialen Medien" keinen Halt. Daher ist es kein Wunder, dass es neben Katzenbildern-, Food-, Fitness- und XYZ-Influencern nun auch Jura- und Steuer-Influencer gibt. Kennzeichen ist, dass diese über ihre Kanäle möglichst reißereische Schlagzeilen und Teaser verbreiten, Clickbaiting pur, um Mandanten zu generieren.

              Unabhängig von der fachllichen Qualifikation der Protagonisten (auch beim Goldenen Blatt, Bunte, Bild etc. arbeiten mutmaßlich ausgebildete Journalisten) liegt die Headline "Quadrillionen Steuerbescheide falsch, so werden Sie geholfen" auf ähnlichem Niveau wie "Schockierende Neuigkeiten: Prinzession Kate, jetzt sprich ihre Schneiderin".

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                #22
                Hallo multi!

                *****
                Ihre Aussagen stimmen bezüglich meines ersten Links.

                Aber: Wenn Sie sich sich die weiteren Links von mir ansehen, erkennen Sie, dass auch andere "Schreiberlinge" mit ihren "headlines" kräftig daneben lagen - siehe merkur.de und taxpro.gmbH.de !

                *****
                Beim zweiten Thema dagegen, den Meldepflichten von Plattformen wie ebay u.dergl., stimmt aber ihre Aussage zumindest grundsätzlich!

                *****
                Fazit: Wir haben zwei Probleme in Deutschland:

                1. schlecht recherchierte Informationen (meine Verlinkung hier war ebenfalls schlecht recherchiert weil nicht geprüft) in den Sozialen Medien (dazu zähle ich auch den auf "wortfilter" verlinkten Beitrag)
                2. wenn jemand "daneben" lag, wird er "pauschal gekreuzigt und auf alle Ewigkeit verdammt", ohne zu differenzieren

                !?

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                  #23
                  ... dass auch andere "Schreiberlinge" mit ihren "headlines" kraeftig daneben lagen - siehe merkur.de und taxpro.gmbH.de !
                  Im Impressum der taxpro-gmbh.de steht ebenfalls die vermeintliche kompetente Dame als Geschaeftsfuehrerin! Kein Wunder also, wenn dort ebenfalls nur Mist steht.
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #24
                    2. wenn jemand daneben lag, wird er pauschal gekreuzigt und auf alle Ewigkeit verdammt, ohne zu differenzieren!
                    Nein, das trifft so nicht zu. Ich und auch die meisten anderen Teilnehmer lagen schon mal daneben und wurden korrigiert. Der eine kann Kritik ab, der andere eben nicht. Wenn jemand aber staendig die Digitalisierung in Deutschland kritisiert (milde formuliert!), dann muss er sich nicht wundern, wenn andere Teilnehmer das mit der Zeit als laestig empfinden und entsprechend reagieren. Wir wissen doch alle selber, dass die Digitalisierung in Deutschland verschlafen wurde und es besser werden muss. Aber das geht eben nicht von heute auf morgen und die dafuer notwendigen Ressoucen stehen auch nicht sofort und vollstaendig zur Verfuegung - weder die erforderlichen Finanzen, noch das benoetigte qualifizierte Personal.

                    Antworten auf gestellte Fragen oder Probleme werden von jedem gerne gelesen - wenn sie denn auch zum Thema passen. Ausdruecklich auch von Dir, Uwe64. ;-)
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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