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Einmalige Betriebsrentenzahlung und Fünftel Regelung

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    Einmalige Betriebsrentenzahlung und Fünftel Regelung

    Guten Tag,
    Ich habe in diesem Jahr eine einmalige Auszahlung meiner Rente bekommen. Diese wurde normal besteuert, weil nicht anders möglich.
    Ich möchte in der nächsten Steuererklärung 2025 von der Fünftelregelung nachträglich profitieren, da diese für mich günstiger ist. Wo soll ich welche Einträge machen, damit es schon in der Elster Simulation (Prüfung vor dem Abschicken) erscheint und angewendet wird?

    #2
    Du bist mit deiner Frage ein wenig früh dran. Wir wissen nicht, ob die Zeilennummern in der Anlage N für 2025 unverändert bleiben werden.

    Abfindungen von Versorgungsbezügen laut Nr. 32 der Lohnsteuerbescheinigung wären im Jahr 2024 in den Zeilen 5, 11 und 15 der Anlage N

    zu erfassen. Du solltest den Bescheinigungsabruf nutzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Nach meinem Kenntnisstand sollte das mit dem Bescheinigungsabruf auch bei der Erklärung 2025 klappen.
      Der AG darf zwar selber beim Lohnsteuereinbehalt die 1/5 Regelung nicht mehr anwenden, die entsprechenden Abfindungen etc. sollten aber dennoch in der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend gesondert ausgewiesen sein.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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