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Altes Haus gekauft und energetische Maßnahmen durchgeführt - Bescheinigung

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    Altes Haus gekauft und energetische Maßnahmen durchgeführt - Bescheinigung

    Hallo

    Wir haben 2024 ein Haus von 1936 gekauft und ein paar energetisch sinnvolle Arbeiten daran durchgeführt:

    1. Einblasdämmung 2024 (4420.-)
    2. Fenster getauscht Februar 2025 (6132.-)
    3. Fenster getauscht Dezember 2025 (8374.-)
    4. Dachfenster getauscht Januar 2025 (9983.-)

    Jetzt erst habe ich zufällig entdeckt, dass man dafür ja 20% Zuschuss (steuerliche Förderung energ. Geb.san.) bekommt über eine Bescheinigung energetischer Maßnahmen nach § 35c Einkommensteuergesetz

    Mein Fensterbauer (er hat alle drei Fensterwechsel vorgenommen) würde mir die Bescheinigung ausfüllen, fragt aber, ob er alle drei Rechnungen in ein Formular packen kann, geht das?

    Der Einblasdämmer hatte mir 2024 eine "Fachunternehmererklärung für Wärmedämmung v . Wänden, Dachflächen u . Decken" mit geschickt, entspricht so was faktisch dieser Bescheinigung nach §35c EkStG oder muss das zwingend diese Bescheinigung vom BFM sein?

    Kann ich das jetzt noch nachträglich einreichen, obwohl es ja schon 2024 war (die EkStErkl 2024 hab ich ja Sept. 25 schon abgegeben, auch wenn ich noch keinen Bescheid dafür bekommen habe)?

    Danke für Tipps, franc

    #2
    Wenn noch kein Einkommensteuerbescheid für 2024 ergangen ist, ist jedenfalls nichts verloren. Du darfst nur den Bescheid für 2024 nicht bestandskräftig werden

    lassen. Was die Tauglichkeit der Bescheinigung angeht, musst du das Fachunternehmen fragen. Hattet ihr keinen Energieberater ?

    Bei dem Fenstertausch im Jahr 2025 wird es darauf ankommen, ob alle 3 Rechnungen auch 2025 bezahlt wurden. Dann kann man das zusammenfassen.

    Die neuen Fenster müssen natürlich den Anforderungen entsprechen. Bei uns wurden 2024 zwei Dachfenster ausgetauscht, Da habe ich beiläufig im

    Nachhinein erfahren, dass die neuen Fenster gar nicht den Anforderungen entsprechen. Wir konnten deshalb nur die Arbeitskosten steuerlich

    geltend machen.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 08.01.2026, 18:52.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Tatsächlich lese ich in der Anlage, dass Dachfenster einen Uw bis max. 1.0 haben müssen, unsere (das müssten sie wenigstens sein) haben wohl (obwohl ganz neu) Uw 1.1, aber da hab ich den Fensterbauer noch mal gefragt.
      Aber das sind nur die von 2026 (allerdings die teuersten), die von 2025 sind 3fach Glas mit besseren Werten.
      Zuletzt geändert von franc; 08.01.2026, 19:12.

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        #4
        Wo trage ich das bei Elster eigentlich ein?

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          #5
          Wo trage ich das bei Elster eigentlich ein?
          Die Anlage Energetische Maßnahmen ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung und muss dem Entwurf der Einkommensteuererklärung hinzugefügt werden.



          Was 2024 angeht, würde ich mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen und vorab klären, wie das nacherklärt werden soll.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Danke für den Tipp, ich habe über Elster gleich mal eine Sonstige Anfrage gestellt und die Belege der Maßnahmen gleich angehängt.

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