Hallo
Wir haben 2024 ein Haus von 1936 gekauft und ein paar energetisch sinnvolle Arbeiten daran durchgeführt:
1. Einblasdämmung 2024 (4420.-)
2. Fenster getauscht Februar 2025 (6132.-)
3. Fenster getauscht Dezember 2025 (8374.-)
4. Dachfenster getauscht Januar 2025 (9983.-)
Jetzt erst habe ich zufällig entdeckt, dass man dafür ja 20% Zuschuss (steuerliche Förderung energ. Geb.san.) bekommt über eine Bescheinigung energetischer Maßnahmen nach § 35c Einkommensteuergesetz
Mein Fensterbauer (er hat alle drei Fensterwechsel vorgenommen) würde mir die Bescheinigung ausfüllen, fragt aber, ob er alle drei Rechnungen in ein Formular packen kann, geht das?
Der Einblasdämmer hatte mir 2024 eine "Fachunternehmererklärung für Wärmedämmung v . Wänden, Dachflächen u . Decken" mit geschickt, entspricht so was faktisch dieser Bescheinigung nach §35c EkStG oder muss das zwingend diese Bescheinigung vom BFM sein?
Kann ich das jetzt noch nachträglich einreichen, obwohl es ja schon 2024 war (die EkStErkl 2024 hab ich ja Sept. 25 schon abgegeben, auch wenn ich noch keinen Bescheid dafür bekommen habe)?
Danke für Tipps, franc
Wir haben 2024 ein Haus von 1936 gekauft und ein paar energetisch sinnvolle Arbeiten daran durchgeführt:
1. Einblasdämmung 2024 (4420.-)
2. Fenster getauscht Februar 2025 (6132.-)
3. Fenster getauscht Dezember 2025 (8374.-)
4. Dachfenster getauscht Januar 2025 (9983.-)
Jetzt erst habe ich zufällig entdeckt, dass man dafür ja 20% Zuschuss (steuerliche Förderung energ. Geb.san.) bekommt über eine Bescheinigung energetischer Maßnahmen nach § 35c Einkommensteuergesetz
Mein Fensterbauer (er hat alle drei Fensterwechsel vorgenommen) würde mir die Bescheinigung ausfüllen, fragt aber, ob er alle drei Rechnungen in ein Formular packen kann, geht das?
Der Einblasdämmer hatte mir 2024 eine "Fachunternehmererklärung für Wärmedämmung v . Wänden, Dachflächen u . Decken" mit geschickt, entspricht so was faktisch dieser Bescheinigung nach §35c EkStG oder muss das zwingend diese Bescheinigung vom BFM sein?
Kann ich das jetzt noch nachträglich einreichen, obwohl es ja schon 2024 war (die EkStErkl 2024 hab ich ja Sept. 25 schon abgegeben, auch wenn ich noch keinen Bescheid dafür bekommen habe)?
Danke für Tipps, franc

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