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Altes Haus gekauft und energetische Maßnahmen durchgeführt - Bescheinigung

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    Altes Haus gekauft und energetische Maßnahmen durchgeführt - Bescheinigung

    Hallo

    Wir haben 2024 ein Haus von 1936 gekauft und ein paar energetisch sinnvolle Arbeiten daran durchgeführt:

    1. Einblasdämmung 2024 (4420.-)
    2. Fenster getauscht Februar 2025 (6132.-)
    3. Fenster getauscht Dezember 2025 (8374.-)
    4. Dachfenster getauscht Januar 2025 (9983.-)

    Jetzt erst habe ich zufällig entdeckt, dass man dafür ja 20% Zuschuss (steuerliche Förderung energ. Geb.san.) bekommt über eine Bescheinigung energetischer Maßnahmen nach § 35c Einkommensteuergesetz

    Mein Fensterbauer (er hat alle drei Fensterwechsel vorgenommen) würde mir die Bescheinigung ausfüllen, fragt aber, ob er alle drei Rechnungen in ein Formular packen kann, geht das?

    Der Einblasdämmer hatte mir 2024 eine "Fachunternehmererklärung für Wärmedämmung v . Wänden, Dachflächen u . Decken" mit geschickt, entspricht so was faktisch dieser Bescheinigung nach §35c EkStG oder muss das zwingend diese Bescheinigung vom BFM sein?

    Kann ich das jetzt noch nachträglich einreichen, obwohl es ja schon 2024 war (die EkStErkl 2024 hab ich ja Sept. 25 schon abgegeben, auch wenn ich noch keinen Bescheid dafür bekommen habe)?

    Danke für Tipps, franc

    #2
    Wenn noch kein Einkommensteuerbescheid für 2024 ergangen ist, ist jedenfalls nichts verloren. Du darfst nur den Bescheid für 2024 nicht bestandskräftig werden

    lassen. Was die Tauglichkeit der Bescheinigung angeht, musst du das Fachunternehmen fragen. Hattet ihr keinen Energieberater ?

    Bei dem Fenstertausch im Jahr 2025 wird es darauf ankommen, ob alle 3 Rechnungen auch 2025 bezahlt wurden. Dann kann man das zusammenfassen.

    Die neuen Fenster müssen natürlich den Anforderungen entsprechen. Bei uns wurden 2024 zwei Dachfenster ausgetauscht, Da habe ich beiläufig im

    Nachhinein erfahren, dass die neuen Fenster gar nicht den Anforderungen entsprechen. Wir konnten deshalb nur die Arbeitskosten steuerlich

    geltend machen.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 08.01.2026, 18:52.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Tatsächlich lese ich in der Anlage, dass Dachfenster einen Uw bis max. 1.0 haben müssen, unsere (das müssten sie wenigstens sein) haben wohl (obwohl ganz neu) Uw 1.1, aber da hab ich den Fensterbauer noch mal gefragt.
      Aber das sind nur die von 2026 (allerdings die teuersten), die von 2025 sind 3fach Glas mit besseren Werten.
      Zuletzt geändert von franc; 08.01.2026, 19:12.

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        #4
        Wo trage ich das bei Elster eigentlich ein?

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          #5
          Wo trage ich das bei Elster eigentlich ein?
          Die Anlage Energetische Maßnahmen ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung und muss dem Entwurf der Einkommensteuererklärung hinzugefügt werden.

          Fast täglich wird hier im Forum gefragt, wie man bei der Webanwendung Mein ELSTER benötigte Anlagen zu einer Steuererklärung hinzufügt. Wenn man erstmals eine Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER startet, kann man seit dem Jahr 2019 einen Anlagenassistenten nutzen. Einzelheiten sind hier beschrieben: https://forum.elster


          Was 2024 angeht, würde ich mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen und vorab klären, wie das nacherklärt werden soll.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Danke für den Tipp, ich habe über Elster gleich mal eine Sonstige Anfrage gestellt und die Belege der Maßnahmen gleich angehängt.

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              #7
              Guten Morgen. Heute endlich (im September 2025 abgegeben) kam der Bescheid für 2024 über Einkommensteuer.
              Meine nachträglichen Eingaben wurden nicht berücksichtigt, weil da steht:

              ...Dieser Festsetzung habe ich Ihre Daten zugrunde gelegt, die mir am 11.09.2025 um 15:57:53 Uhr in authentifizierter Form übermittelt wurden...


              Ich habe daher dem Bescheid, der aber wohl noch per Post kommt ("Eine elektronische Bekanntgabe des Bescheids war mir nicht möglich. Daher erhalten Sie den Bescheid in Papierform.​") widersprochen.
              Ich hatte ja erst per Formular ("Sonstige Nachrichten") die energetischen Maßnahmen erwähnt und die Formulare angehängt, dann ist mir ein Monat später noch aufgefallen, dass ich eine Spendenquittung zu niedrig angegeben hatte (300.- anstatten 800.- Euro, meine Frau hatte zusätzlich noch 500.- gespendet).

              Was mir nicht klar ist: genügt es, diese Bestätigungen (energ. Maßn.) bzw. Quittungen (Spenden) in Elster hochzuladen (als Belege) oder muss ich die EkSt. Erklärung komplett und korrigiert neu übermitteln?

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                #8
                Warum hast Du die Unterlagen nicht gleich dem Einspruch angehängt? Du kannst natürlich noch eine Sonstige Nachricht mit Anhängen hinterherschicken und dort auf den Einspruch Bezug nehmen.

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                  #9
                  Ich hatte das in meinem Einspruch ja noch mal erwähnt, die Unterlagen hatte ich ja als Belege schon lange hochgeladen, die dürfte das FA ja sehen können.

                  Aber gerade eben kam eine E-Mail von Elster:

                  Betreff: Zum elektronischen Abruf bereitgestelltes Sonstiges Schreiben 123 / 123 / 12345 SonstSch vom 17.02.2026

                  Sehr geehrte Damen und Herren,

                  Sie haben in die Bekanntgabe des oben bezeichneten Bescheids durch Bereitstellung zum elektronischen
                  Abruf eingewilligt. Dieser Bescheid steht ab sofort zum elektronischen Abruf bereit. Bitte nutzen Sie
                  hierfür das von Ihnen verwendete Steuerprogramm/-portal. Der Bescheid gilt am vierten Tag nach Absendung
                  dieser Benachrichtigung als bekannt gegeben (§ 122a Abs. 4 Satz 1 der Abgabenordnung). Die einmonatige
                  Einspruchsfrist für den zum Abruf bereitgestellten Bescheid beginnt somit grundsätzlich mit Ablauf des
                  vierten Tags nach Absendung dieser Benachrichtigung. Eine zusätzliche Übersendung auf dem Postweg findet
                  nicht statt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid nicht zeitlich unbegrenzt zum elektronischen
                  Abruf bereitgestellt wird.

                  Dies ist eine maschinell erzeugte E-Mail - bitte antworten Sie nicht an diese E-Mail-Adresse.
                  Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

                  Mit freundlichen Grüßen
                  Ihre Finanzverwaltung
                  Ich also fort in Elster und geschaut, aber da ist nichts.

                  grafik.png

                  Verstehe ich dieses Elsterdeutsch nicht richtig? Sollte da nicht etwas im Posteingang sein und nach 4 Tagen als zugestellt gelten?

                  EDIT: ah, jetzt ist was gekommen, das Mail war einfach zu schnell da:

                  grafik.png

                  Schreibt:

                  Die Spenden können in o.g. Höhe berücksichtigt werden. Für die Berücksichtigung der
                  Aufwendungen zur energetischen Sanierung ist die Abgabe des Formulars „Anlage Ener-
                  getische Maßnahmen erforderlich“.
                  Ich bitte Sie das entsprechende Formular ausgefüllt bis zum 27.02.2026 zu übermitteln​.
                  Also noch mal das Formular "Anlage Energetische Maßnahmen" ausfüllen...
                  Angehängte Dateien
                  Zuletzt geändert von franc; Gestern, 16:45.

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                    #10
                    Also noch mal das Formular "Anlage Energetische Maßnahmen" ausfüllen..
                    .
                    Da in Mein ELSTER nur komplette Erklärungen übermittelt werden können und nicht einzelne Anlagen, solltest du abklären, ob dein

                    Finanzamt eine vervollständigte Erklärung haben will oder das ausgefüllte PDF-Formular, das hier unter Veranlagungszeitraum 2024 zu finden ist:

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Vielleicht hätte man einfach auf
                      Was 2024 angeht, würde ich mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen und vorab klären, wie das nacherklärt werden soll.
                      hören sollen.

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